Wetten
Für die gewerbsmässige und öffentliche Durchführung von Wetten sieht das Geldspielgesetz ein duales Bewilligungssystem vor, in dem der Veranstalter einerseits eine Veranstalterbewilligung der Regierung benötigt und andererseits für jedes einzelne Spiel eine Spielbewilligung des Amtes für Volkswirtschaft. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Erteilung einer Veranstalterbewilligung.
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Markus Beck Markus.Beck@llv.li +423 236 6294
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