Unfallmeldungen

Der Verunfallte ist verpflichtet, das Unfallereignis umgehend seinem Arbeitgeber oder dem Versicherungsunternehmen zu melden. Versäumt der Versicherte oder versäumen seine Hinterlassenen die Unfallmeldung in unentschuldbarer Weise, so kann das Versicherungsunternehmen einzelne oder alle Leistungen um die Hälfte kürzen oder bei absichtlich falscher Unfallmeldung ganz verweigern.

Keinen Anspruch auf Versicherungsleistungen hat der Versicherte , wenn der Gesundheitsschaden oder der Tod absichtlich herbeigeführt wurde. Hat der Versicherte den Unfall grobfahrlässig herbeigeführt, so werden die Geldleistungen gekürzt oder in besonders schweren Fällen (bspw. Verbrechen, Vergehen) verweigert.

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