31.03.2026: Verfügung über die Festlegung der Anforderungen für ein Kostenrechnungssystem der Liechtensteinischen Post AG

Am 31. März 2026 legte das Amt für Kommunikation im Rahmen der Regulierung des Post-Universaldienstes betreffend Kostenrechnungssystem und getrennte Buchführung des Universaldienstanbieters, der Liechtensteinischen Post AG, auf Grundlage von Art. 15 Abs. 3 PPG die Anforderungen zur Kostenrechnung fest.

Verfügung - Festlegung der Anforderung für ein Kostenrechnungssystem

Weitführende Informationen über den Universaldienst, den Universaldiensteanbieter und die Preisregulierung

 

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