Fragen und Antworten (FAQ)

eGewerbe

Fragen zur eGewerbe Plattform werden Ihnen gerne über die Mailadresse info.wirtschaft@llv.li beantwortet.

Wenn Sie sich erstmalig (!) im eGewerbe Kundenbereich einloggen, werden Sie über die eVertretung aufgefordert, ihre Email-Adresse anzugeben. Damit sind Sie vollständig in der eVertretung registriert und können anschliessend den eGewerbe Dienst uneingeschränkt benutzen.

Zu diesem Zweck brauchen Sie zuerst eine aufrechte (bewilligte) Gewerbeberechtigung. Heisst also, ohne Gewerbeberechtigung, können Sie keinen Antrag zum Offenhalten des Geschäfts an Sonn- und Feiertagen beantragen.

Mit der neuen eGewerbe Plattform stellen wir keine klassischen Onlineformulare mehr zur Verfügung. Sie können Neuanträge oder Mutationen direkt in Ihrem eGewerbe Kundenbereich vornehmen.

Es wird grundsätzlich zwischen der handelsrechtlichen Zustelladresse (Amt für Justiz), der gewerberechtlichen Zustelladresse (Amt für Volkswirtschaft) und der Betriebsstättenadresse (Amt für Volkswirtschaft) unterschieden.

Um die Zustelladresse im Handelsregister zu ändern (handelsrechtliche Zustelladresse), 
melden sie sich bitte beim Amt für Justiz, Abteilung Handelsregister.

Um Ihre gewerberechtliche Zustelladresse oder Betriebsstättenadresse zu ändern, loggen Sie sich mit Ihrer eID in der eGewerbe Plattform ein und nehmen Sie eine Mutation Ihrer gewerberechtlichen Zustelladresse vor.

Beim erstmaligen Antrag auf einer Ausübungsberechtigungen im eGewerbe, können Sie auch eine etwaige bestehende handelsrechtliche Zustelladresse auswählen und diese auch als gewerberechtliche Zustelladresse bezeichne – Sie haben die Wahl!

Beschäftigtenmeldungen sind grundsätzlich beim Amt für Statistik vorzunehmen.

Änderungen von Personen, welche im Handelsregister eingetragen sind, müssen dem Amt für Justiz mitgeteilt werden. 

Ändert sich der gewerberechtliche Geschäftsführer und/oder Betriebsleiter, müssen diese Mutationen im eGewerbe beantragt werden. Loggen Sie sich mit Ihrer eID in der eGewerbe Plattformen in und nehmen Sie die Mutationen darin vor.

Ja, grundsätzlich sind Sie verpflichtet jede Änderung der Voraussetzungen dem Amt für Volkswirtschaft schriftlich mitzuteilen. Loggen Sie sich mit Ihrer eID in der eGewerbe Plattformen in und nehmen Sie die Mutationen darin vor.

Es stehen folgende Ausübungsberechtigungen ab dem 10. September 2025 zur Verfügung:

Bitte kontaktieren Sie bei Fragen das Amt für Volkswirtschaft unter info.wirtschaft@llv.li.

Im eGewerbe Kundenbereich können Sie alternativ einen "Datenfehler melden". Steigen Sie in den Kundenbereich ein und klicken Sie rechts oben auf die 3 Punkte. Es öffnet sich ein Kontaktformular.

Wir bieten ihnen über das Zahlungstool «Payrexx» die Möglichkeit die Gebühren via Kredit-/Debitkarte, Kauf auf Rechnung oder Kryptowährungen zu bezahlen. Sie erhalten anschliessend einen entsprechenden Zahlungsnachweis via E-Mail zugesendet.

eVertretung (Spezialfragen im eGewerbe)

Informationen finden sich direkt auf der entsprechenden Webseite des Amtes für Justiz: eVertretung.

Hierfür muss ein Verwalter oder Administrator Ihnen die entsprechende Serviceberechtigung unter  

«geschäftliche Vertretungen» zuweisen. Anleitungen und Hilfestellung finden Sie auf der Seite der eVertretung.

eVertretung:

Sofern das Hinzufügen automatisch funktioniert hat (Rolle "Verwalter" ist in der eVertretung ersichtlich) muss nichts weiter unternommen werden. Die Person wird gleichzeitig mit der Löschung aus dem Handelsregister auch in der eVertretung gelöscht. 

Sofern die Freischaltung manuell erfolgt ist und die Rolle im System "Administrator" lautet, so muss durch einen anderen Administrator oder Verwalter diese Person gelöscht werden. Das Unternehmen ist nach Aktivierung selbst für die Pflege der Daten/Personen verantwortlich. 

 

eGewerbe:

Bitte teilen Sie mit einem Mutationsantrag jegliche Änderung auch dem Amt für Volkswirtschaft und somit im eGewerbe Kundenbereich mit. Sollte ein Geschäftsführer oder Betriebsleiter aus dem Handelsregister ausgetragen werden, löschen Sie diesen eigenständig aus Ihrer aufrechten Bewilligung. Das Amt für Volkswirtschaft prüft Ihren Mutationsantrag und meldet sich bei Ihnen.

Sie können die sogenannte  «Serviceberechtigung» im eGewerbe an andere Unternehmen bzw. Personen delegieren. Als «Administrator» können Sie jederzeit einen weiteren «Administrator» hinzufügen (Achtung: Diese Personen können damit alle (!) digitalen Services der Landesverwaltung für das jeweilige Unternehmen nutzen, auch die Entgegennahme von digital eingeschriebenen Briefen im ePostPlus Dienst oder eine Mehrwertsteuer-Abrechnung bei der Steuerverwaltung). Delegieren Sie daher lediglich die eGewerbe Serviceberechtigung, damit die Person (z.B: Ihr Assistent) lediglich das eGewerbe nutzen kann, jedoch keine eMWST Abrechnung bei der Steuerverwaltung oder ähnliches einreichen kann. Sie regeln diesen Zugriff ausschliesslich in der eVertretung.

eID (Spezialfragen im eGewerbe)

Ja. Die Liechtensteinische Landesverwaltung (Amt für Informatik) bietet eine Alternative Anmeldemethode (AAV) an.

Im behördlichen Geschäftsverkehr entspricht Ihre eID Ihrer elektronischen Willensbekundung. Anträge an Behörden (z.B: Antrag auf Gewerbebewilligung) müssen von Ihnen nicht mehr händisch unterzeichnet eingereicht werden. Die eID ersetzt somit ihre händische / persönliche Unterschrift. Mit Ausnahme sind jene Dokumente welche im privaten Geschäftsverkehr unterzeichnet werden (z.B: Arbeitsverträge, Mietverträge).

Mit ihrem eID Login im eGewerbe greifen Sie im Hintergrund automatisch auf die eVertretungen zu. Darin haben Sie entweder die Rolle «Verwalter» oder «Administrator» inne (Achtung: Sie können damit alle digitalen Services der Landesverwaltung für das jeweilige Unternehmen nutzen) oder eine explizite «Serviceberechtigung» wie beispielsweise für das eGewerbe. Mit beiden Berechtigungsarten können Sie alle Anträge und Mutationen vornehmen, welche Sie im eGewerbe vorfinden. Hierbei spielt das handelsrechtliche Zeichnungsrecht (z.B: kollektiv zu zweien) im eGewerbe keine aktive Rolle – die eVertretung regelt eben jene Berechtigungen welche Sie in den einzelnen digitalen Services der Landesverwaltung Liechtenstein haben (können).

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