Work Programme der EU-Kommission für das Jahr 2026
Das Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission legt jährlich die wichtigsten neuen politischen und legislativen Initiativen fest, die im kommenden Jahr umgesetzt werden sollen. Daher hat die EU-Kommission nun mit ihrem Work Programme 2026 die politischen Leitplanken für 2026 abgesteckt. Das Arbeitsprogramm zeigt, welche Gesetzesinitiativen, Strategien und Reformen die EU priorisieren will – und damit, in welche Richtung sich die EU wirtschaftlich, gesellschaftlich und geopolitisch weiterentwickelt.
Von Wettbewerbsfähigkeit und Innovation über Klimaschutz bis hin zu Sicherheit und strategischer Autonomie: Das Work Programme 2026 bietet einen wichtigen Ausblick auf die politischen Schwerpunkte, die Unternehmen, Verwaltungen und Zivilgesellschaft gleichermassen betreffen werden. Es dient als strategisches Instrument, um die in den politischen Leitlinien der Kommission definierten Prioritäten in konkrete Massnahmen zu überführen.
Dieser Blog-Beitrag ordnet die zentralen Vorhaben ein und zeigt, warum das Arbeitsprogramm gerade jetzt von besonderer Bedeutung ist.
Souveränität als Anspruch Europas
Das Arbeitsprogramm der EU-Kommission ist von den derzeitigen geopolitischen Spannungen, technologischer Abhängigkeiten und eines zunehmend intensiven globalen Wettbewerbs sowie Klimawandel und steigender sozialer Unsicherheit geprägt. Der Plan für 2026 ist thematisch unter dem Leitbild eines unabhängigen und resilienten Europas verankert. Im Mittelpunkt stehen weite Initiativen zur Förderung nachhaltiger Prosperität und Wettbewerbsfähigkeit, Verteidigungs- und Sicherheitsfragen, soziale Innovationen, Lebensqualität, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sowie Europas Rolle in der Welt.
Daher fokussiert das Arbeitsprogramm auf diese sechs Kerngebiete:
- Nachhaltiger Wohlstand und nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit in Europa
- Neue Ära für die europäische Verteidigung und Sicherheit
- Menschen, Gesellschaften und Sozialmodell stärken
- Lebensqualität erhalten: Ernährungssicherheit, Wasser und Natur
- Schutz der Demokratie und Wahrung der europäischen Werte
- Internationale Kooperationen und Partnerschaften
Insgesamt schlägt die EU-Kommission 61 neue Massnahmen vor. 25 der insgesamt 47 legislativen Vorschläge sollen der Vereinfachung dienen.
Unterstützung der digitalen Transformation
Die digitale Transformation Europas ist dabei ein grosser Baustein. Digitalisierung wird nicht mehr nur als Innovationsmotor verstanden, sondern als strategische Voraussetzung für Europas Souveränität, Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz.
Im Zentrum stehen daher Initiativen zur Stärkung des digitalen Binnenmarkts, zur Förderung von Schlüsseltechnologien wie Künstlicher Intelligenz, Datenökonomie und Cloud-Infrastrukturen sowie zur Reduzierung regulatorischer und administrativer Hürden für Unternehmen und Verwaltungen. Gleichzeitig adressiert das Work Programme 2026 Fragen der Cybersicherheit, digitalen Kompetenzen und vertrauenswürdiger digitaler Governance.
Die bei den Initiativen angegebenen Daten legen den Zeitpunkt fest, an denen die EU-Kommission die Veröffentlichung ihres Vorschlags plant. Im Anschluss an diesen Vorschlag muss der EU-Gesetzgeber (Europäisches Parlament und Rat) diese Massnahmen beschliessen.
Unter anderem sollen folgende Massnahmen, die Wettbewerbsfähigkeit, Innovationskraft und digitale Fairness Europas stärken:
- 28th Regime for Innovative Companies (Rechtsgrundlage: Art. 50 und 114 AEUV, geplant für 1. Quartal 2026)
- Einführung eines speziellen Rechtsregime für innovative Unternehmen, um Start-ups und KMUs in der EU zu fördern; einheitliche Regeln für Unternehmensgründungen und Geschäftstätigkeiten
- Reduzierung von rechtlichen und administrativen Hürden; Erleichterung des Zugangs zu Kapital sowie grenzüberschreitenden Märkten
- Harmonisierter Rechtsrahmen, der digitale Gründungen erleichtert und die Wettbewerbsfähigkeit stärkt
- European Innovation Act (Rechtsgrundlage: Art. 114, 173 und 182 AEUV, geplant für 1. Quartal 2026)
- Schaffung eines kohärenten Regelwerks zur Erleichterung der Entwicklung und Kommerzialisierung von Forschungsergebnissen und zur Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, Forschungseinrichtungen und öffentlichen Akteuren
- Abbau regulatorischer Hindernisse, Verbesserung des Zugangs zu Finanzierungen und Vereinfachung der Nutzung von geistigem Eigentum
- Besondere Förderung von Deep-Tech-Start-ups und KMUs, die für die digitale und nachhaltige Transformation Europas entscheidend sind
- Cloud and AI Development Act (Rechtsgrundlage: Art. 114 AEUV, geplant für 1. Quartal 2026)
- Stärkung der digitalen Souveränität Europas durch Aufbau leistungsfähiger, interoperabler und sicherer Cloud-Infrastrukturen und Beschleunigung der Entwicklung von KI-Technologien
- Schaffung von Investitionsanreizen für europäische Anbieter durch klare Standards für Datenschutz, Sicherheit und Interoperabilität
- Erleichterung des Zugangs zu modernen Cloud-Diensten und KI-Anwendungen, um die Abhängigkeit von aussereuropäischen Plattformen zu verringern
- European Research Area Act (Rechtsgrundlage: Art. 182 AEUV, geplant für 3. Quartal 2026)
- Stärkung der Zusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten, Forschungseinrichtungen und Unternehmen durch Abbau von Hindernissen für grenzüberschreitende Forschung; Erleichterung der Mobilität von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern
- Einheitliche Rahmenbedingungen für Forschungsförderung und Wissensaustausch; Harmonisierung von Standards und Förderung der Interoperabilität von Forschungsinfrastrukturen, um Synergien zwischen nationalen Programmen zu ermöglichen
- Quantum Act (Rechtsgrundlage: Art. 173, 180 und 184 AEUV, geplant für 2. Quartal 2026)
- Aufbau eines europäischen Ökosystems für Quantentechnologien zur Stärkung und Sicherung der technologischen Souveränität Europas
- Investitionen in Forschung, Infrastruktur und industrielle Anwendungen; Förderung der Entwicklung von Schlüsseltechnologien für Kommunikation, Sicherheit und Hochleistungsrechnen; Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Industrie
- Digital Fairness Act (Rechtsgrundlage: Art. 114 AEUV, geplant für 4. Quartal 2026)
- Verbesserung des Schutzes von Verbraucherinnen und Verbraucher im digitalen Raum
- Schaffung klarer Regeln für digitale Plattformen, um manipulative Praktiken wie „Dark Patterns“, intransparente Personalisierung und irreführende Vertragsbedingungen zu verhindern
- Verbindliche Anforderungen an Transparenz und Fairness, um informierte Entscheidungen von Nutzerinnen und Nutzer zu ermöglichen; Ergänzung bestehender Verbraucherschutzgesetze und Stärkung der Rechte der Bürgerinnen und Bürger in einer zunehmend digitalen Wirtschaft
Mit diesen Initiativen will die EU-Kommission rechtliche Rahmenbedingungen initiieren, die Innovation fördern, technologische Entwicklung beschleunigen, digitale Fairness sicherstellen und Unternehmen in Europa bessere Voraussetzungen für Wachstum und internationale Konkurrenzfähigkeit bieten.
Ein ambitioniertes Regelwerk für ein souveränes Europa!