Anerkannte Sprachdiplome

Folgende Sprachdiplome werden gemäss Art. 9 AIV in Verbindung mit dem Anhang 2 des Reglements für durch das Ausländer- und Passamt finanziell unterstützte Deutschkurse anerkannt:

  • Zertifikate der Goethe-Institute
  • TELC-Sprachzertifikate europäischer Anbieter
  • ÖSD-Zertifikate

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