Wie soll ein System aufgebaut werden?

Um von den Betrieben keine zusätzliche Arbeiten mit Erstellen von Papieren zu verlangen, kann der Nachweis auch vereinfacht erbracht werden. Dazu werden die Betriebe je nach vorhandenen besonderen Gefährdungen und Anzahl Mitarbeitende in vier Kategorien eingeteilt:

Der Nachweis der getroffenen Massnahmen gemäss Pkt. 3.1 und 3.3 wird erbracht durch z. B.

  • die Umsetzung mittels einer Individual-, Branchen-, Betriebsgruppen- oder Modelllösungen;
  • das Vorhandensein technischer Massnahmen, persönlicher Schutzausrüstungen sowie notwendiger Sicherheitsschilder (Warn-, Not- und Sicherheitszeichen);
  • Bescheinigungen (z. B. Zeugnisse, Kursatteste) über die Berufs-, Aus- und Weiterbildungen;
  • sofern notwendig, den Nachweis vom Beizug von Spezialisten der Arbeitssicherheit (Sicherheitsingenieur, Arbeitsarzt, Arbeitshygieniker).

Ein Nachweis mit einfachen Mitteln gemäss Pkt. 3.2 soll glaubhaft darstellen, dass konkrete Massnahmen getroffen worden sind (z. B. anhand ausgefüllter Checklisten, von Belegen für getroffene Massnahmen, Protokollen, Schulungsunterlagen, mündlichen Auskünften usw.).

Das Sicherheitssystem fasst die wichtigsten Anforderungen auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes zu einem griffigen Arbeitsinstrument zusammen. Für den Arbeitgeber und die Sicherheitsfachkräfte ist dieses System eine praktische Hilfe, um ihre Verantwortung wahrzunehmen und die Sicherheit und Gesundheit im Unternehmen kontinuierlich zu verbessern.

Zuoberst steht das Bekenntnis des Arbeitgebers zu sicheren und gesunden Arbeitsplätzen und der Wille, die entsprechenden Anforderungen im Arbeitsalltag in die Tat umzusetzen.