HomeLandesverwaltungAmt für KommunikationGeschäftsstelle der Medienkommission

Geschäftsstelle der Medienkommission

Aufgaben der Medienkommission

Die Aufgaben der Medienkommission sind im Mediengesetz vom 19. Oktober 2005, LGBl. 2005 Nr. 250, im Medienförderungsgesetz vom 21. September 2006, LGBl. 2006 Nr. 223, in der Medienförderungsverordnung vom 22. März 2016, LGBl. 2016 Nr. 100 und im Gesetz vom 23. Oktober 2003 über den Liechtensteinischen Rundfunk geregelt.

Konkret sind dies:

a) die Ausarbeitung und Verabschiedung einer Geschäftsordnung;
b) die Erstellung des Jahresbudgets, des Jahresberichtes und der Jahresrechnung zu Handen der Regierung;
c) die Erstattung von Empfehlungen zu medienspezifischen oder -relevanten Fragen zu Handen der Regierung;
d) die Abgabe von Stellungnahmen zu medienspezifischen oder -relevanten Fragen über Auftrag der Regierung;
e) die Wahrnehmung der ihr durch andere Gesetze und Verordnungen, insbesondere dem Medienförderungsgesetz sowie dem Gesetz über den Liechtensteinischen Rundfunk, übertragenen Aufgaben

Mitglieder der Medienkommission

Die Medienkommission wurde vom Landtag in seiner nicht öffentlichen Sitzung vom 11. März 2022 sowie an der Ersatzwahl vom 9. November 2023 für die Mandatsperiode 2022 bis 2026 wie folgt bestellt:

  • Jnes Rampone-Wanger, Vaduz, Präsidentin
  • Serpil Yörümez, Schaan, Vizepräsidentin
  • Michael Bürzle, Balzers, Mitglied
  • Alexander Kind, Ruggell, Mitglied
  • Fabian Sude, Vaduz, Mitglied
  • Claudia Bartholdi, Vaduz, Ersatzmitglied
  • German Beck, Triesenberg, Ersatzmitglied

Geschäftsstelle

Das Amt für Kommunikation ist die Geschäftsstelle der Medienkommission und steht Ihnen bei Fragen zur Medienförderung sehr gerne zur Verfügung. 

Medienkommission
c/o Amt für Kommunikation
Äulestrasse 51
Postfach 684
9490 Vaduz

Tel. +423 236 6488
Fax +423 236 6489

Rechenschaftsbericht

Der Rechenschaftbericht beschreibt die konkreten Tätigkeiten und Ergebnisse dieser Kommission im jeweiligen Berichtsjahr.

Rechenschaftsbericht 2022 (Auszug aus dem Ressortbericht Inneres, Wirtschaft und Umwelt 2022)

MEDIENFÖRDERUNG

Anträge auf Medienförderung sind bis spätestens Ende April eines jeden Jahres beim Präsidenten oder bei der Präsidentin der Medienkommission schriftlich einzureichen und haben ein bestimmtes Begehren sowie eine kurze und vollständige Darlegung der Erfüllung der Förderungsvoraussetzungen zu enthalten. Beizuschliessen sind sämtliche Unterlagen und Belege mit Bezug auf das vergangene Kalenderjahr, die zur Bescheinigung der Förderungsberechtigung sowie von Art und Umfang der begehrten Förderung, insbesondere der Kosten, deren Abgeltung oder Erstattung begehrt wird, geeignet sind. Verspätete Anträge sind ohne weiteres Verfahren zurückzuweisen.

Antrag Medienförderung 2023

Antrag Medienförderung 2023 (xls)

Bei Fragen zum Antrag steht Ihnen die Geschäftsstelle der Medienkommission sehr gerne zur Verfügung.

Ansprechpersonen