FAQ

Ist die UID in Liechtenstein obligatorisch?

Grundsätzlich nicht; Ausnahme bilden im Fürstentum Liechtenstein wirtschaftlich Tätige, die dem in LI anwendbaren Schweizer Zollrecht unterliegen sowie die in Artikel 3c UIDG genannten Einheiten. Dennoch kann die UID auch für zahlreiche weitere Geschäfte mit und in der Schweiz notwendige Voraussetzung sein. Liechtensteinische Unternehmen können eine UID auf freiwilliger Basis beantragen. Dies wird empfohlen.

Was passiert, wenn ich keine UID beantrage?

Dies ist abhängig von den getätigten Geschäften. Innerhalb Liechtensteins hat dies keine Auswirkungen. Zahlreiche Geschäfte mit oder in der Schweiz können ohne UID nicht mehr getätigt werden.

Was kostet die UID und wie lange ist sie gültig?

Die UID ist kostenlos. Die UID ist einmalig und hat kein Verfallsdatum.

Kann ich die UID auch zur Identifizierung in Liechtenstein verwenden?

Im Verkehr mit der liechtensteinischen Landesverwaltung wird die UID nicht zur Identifizierung von Unternehmen verwendet. Hierfür gibt es die PEID. Eine Verwendung der UID im Bereich B2B stellt eine unternehmerische Entscheidung dar (z.B. im Rahmen einer Kundenverwaltung).

Ersetzt die UID meine Mehrwertsteuer-Nummer?

Nein. Die fünfstellige liechtensteinische MWST-Nummer ist weiterhin gültig.

Ersetzt die UID meine Handelsregisternummer?

Nein. Die Registernummer des FL-Firmenindex (liechtensteinische Handelsregister-Nummer) ist weiterhin gültig.

Wie und wo erhalte ich eine UID?

Füllen Sie das Antragsformular für die Schweizer UID aus. Das Bundesamt für Statistik (BFS) weist Ihrem Unternehmen eine UID zu und stellt diese anschliessend schriftlich per Post zu.

Für weitere Ausküfte zur UID sowie deren Erteilung steht Ihnen das Amt für Statistik (AS) gerne zur Verfügung (T: +423 236 69 37 / lur@llv.li).

Auskunftsstellen für spezifische Anfragen in Bezug auf die UID

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