Ernährungsberater

Tätigkeitsbereich

Der Tätigkeitsbereich umfasst die Ernährungsberatung im Rahmen der Gesundheitsförderung und Prävention, die Planung, Durchführung und Überwachung von Ernährungstherapien sowie die Beratung von Patienten.

Fachliche Eignung/Weiterbildung

Die fachliche Eignung für die Ausübung des Berufs des Ernährungsberaters besitzt, wer:

a) mit einem Diplom den Abschluss einer mindestens dreijährigen Ausbildung an einer anerkannten Ausbildungsstätte für Ernährungsberatung nachweist und

b) eine mindestens einjährige unselbständige Tätigkeit als Ernährungsberater nach Diplomabschluss nachweist. Praktische Tätigkeiten während der Ausbildung können dabei berücksichtigt werden.

Besonderheiten

Der Ernährungsberater stellt insbesondere aufgrund ärztlicher Verordnung für Patienten die für sie zuträglichen Speisen zusammen und kann Informations- oder Kochkurse für bestimmte Patientengruppen durchführen.

Bewilligungsverfahren und -voraussetzungen

Gemäss Gesundheitsgesetz Art. 7 ff sowie Gesundheitsverordnung Art. 41 bis 42.

Ansprechpersonen