Energie
Energiegesetzgebung und Prüfung
Die gesetzlichen Grundlagen regeln die Mindestanforderungen an Gebäuden, technische Anforderungen an Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen, Schwimmbadbeheizung, Wärmepumpen und Photovoltaikanlagen. Sie umfassen zudem die Prüfung und Genehmigung von Energienachweisen.
Der Fachbereich Energie stellt sicher, dass alle Neubauten und Sanierungen die vorgeschriebenen Standards erfüllen und eine nachhaltige, ressourcenschonende Energienutzung gewährleistet ist.
Unsere Aufgaben und Zuständigkeiten:
- Prüfung und Genehmigung von Lüftungs-, Klima- und Kälteanlagen sowie Wärmepumpen und Photovoltaikanlagen auf Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben.
- Kontrolle von Energienachweisen für Neubauten und Sanierungen.
- Stichprobenkontrolle von Gebäudeenergieausweisen (GENAL), die für Verkauf, Vermietung oder Verpachtung von Gebäuden erforderlich sind.
- Bewertung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden gemäss den aktuellen Normen.
- Prüfung der gesetzlichen Vorgaben für Schwimmbäder und Whirlpools hinsichtlich Energieverbrauch.
Relevante Vorschriften und Richtlinien
Energieverordnung (EnV):
Die EnV definiert die Mindestanforderungen für eine energieeffiziente Bauweise und Betriebsführung von Gebäuden. Sie enthält Vorschriften zu:
- Wärmeschutz, Heizungs- und Lüftungssystemen
- Energieeffizienzanforderungen für Neubauten und Sanierungen
- Nutzung erneuerbarer Energien und Alternativsysteme
Energieausweisgesetz (EnAG):
Das EnAG regelt die Pflicht zur Ausstellung eines Energieausweises bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung eines Gebäudes. Der Energieausweis gibt Aufschluss über die Gesamtenergieeffizienz und enthält Empfehlungen zur Verbesserung der Energieeffizienz.