Schilderdiebstahl

Bitte gehen Sie bei einem Schilderdiebstahl wie folgt vor:

Schilderpaar:

  • Wenn Ihnen ein Schilderpaar oder ein einzelnes Schild aus einem Schilderpaar gestohlen wird, muss dieser Diebstahl umgehend der Liechtensteinischen Landespolizei gemeldet werden.
  • Die Schilder werden nach der Meldung für 15 Jahre gesperrt und im Fahndungssystem ausgeschrieben.
  • Eingelöste Fahrzeuge müssen auf ein neues Schild umgeschrieben werden.

Motorradschilder:

  • Wenn Ihnen ein Motorradschild gestohlen wird, muss dieser Diebstahl umgehend der Liechtensteinischen Landespolizei gemeldet werden.
  • Das Schild wird nach der Meldung für 15 Jahre gesperrt und im Fahndungssystem ausgeschrieben.
  • Eingelöste Fahrzeuge müssen auf ein neues Schild umgeschrieben werden.

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