e-MWST

e-MWST – elektronische Einreichung der MWST-Abrechnungen

Die Steuerverwaltung stellt die elektronische Plattform e-MWST (https://mwst.llv.li) zur Verfügung und ermöglicht somit den im Mehrwertsteuerregister eingetragenen Unternehmen, die ordentlichen Mehrwertsteuerabrechnungen elektronisch einzureichen. Eine Einreichung auf dem Postweg entfällt somit.

Die steuerpflichtigen Personen profitieren im Weiteren davon, dass sie auf dem e-MWST Portal eine Zusammenfassung der bisher elektronisch eingereichten MWST-Abrechnungen erhalten und die Details dazu jederzeit einsehen können. Für die Steuerverwaltung bietet e-MWST den Vorteil, dass keine manuellen Erfassungen mehr notwendig sind.

Die Nutzung von e-MWST ist kostenlos. Die Freischaltung von e-MWST erfolgt durch die Steuerverwaltung bei vorgängiger Registrierung des Unternehmens und gleichzeitiger Benennung eines bzw. mehrerer Vollmachtnehmer, die berechtigt werden, die Mehrwertsteuerabrechnungen elektronisch einzureichen. Jeder Vollmachtnehmer muss zudem über eID bzw. lilog verfügen (www.eid.liwww.lilog.llv.li), um sich mittels elektronischer Identifikation am e-MWST Portal anmelden zu können.

Weitere Informationen sowie die Nutzungsbedingungen zu e-MWST finden Sie auf der Homepage der Steuerverwaltung unter (https://mwst.llv.li).