Wärmepumpen
Die Wärmepumpe als Schallquelle
Im Rahmen eines Baugesuchsverfahrens sind durch das Amt für Umwelt die Lärmimmissionen ausgehend von einer geplanten Luft-Wasser-Wärmepumpe gemäss Anhang 6 der Lärmschutzverordnung (LSV), LGBl. 2008 Nr. 253, zu beurteilen. Eine Beurteilung erfolgt in einem ersten Schritt anhand eines Lärmnachweises Wärmepumpe Aussenlärm, welcher vom Bauherr zusammen mit dem Baugesuch einzureichen ist.
Der Lärmnachweis kann unter folgendem Link heruntergeladen werden:
Weiterführende Informationen zum Thema Wärmepumpe als Schallquelle finden Sie in der Publikation der EMPA:
Gesetze
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Bundesgesetz über den Umweltschutz; CH
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Lärmemissionen von Geräten und Maschinen im Freien, Verordnung; CH
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Lärmschutzverordnung (LSV)
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Lärmschutzverordnung; CH
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Umweltschutzgesetz (USG)
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Ansprechpersonen
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Ivo Berger [email protected] +423 236 65 52