Elektronische Signaturen und Vertrauensdienste
Die rechtlichen Grundlagen für elektronische Signaturen und Vertrauensdienste bilden die (direkt anwendbare) Verordnung (EU) Nr. 910/2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt (eIDAS-Verordnung) sowie das Signatur- und Vertrauensdienstegesetz (SigVG), welches die eIDAS-Verordnung auf nationaler Ebene ergänzt und deren Durchführung sicherstellt.
Hinweis: Die Verordnung (EU) 2024/1183 vom 11. April 2024 zur Änderung der eIDAS-Verordnung (sogenannte "eIDAS 2.0" bzw. "Europäischer Rahmen für die digitale Identität") ist derzeit noch nicht in das EWR-Abkommen übernommen worden. Für Liechtenstein gelten daher bis zur Übernahme in das EWR-Abkommen weiterhin die bisherigen eIDAS-Bestimmungen.
Das Amt Kommunikation (AK) ist im Bereich der elektronischen Signaturen und Vertrauensdienste die zuständige Aufsichtsstelle im Sinne der eIDAS-Verordnung und des SigVG. Es überwacht insbesondere die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen durch qualifizierte Vertrauensdiensteanbieter mit Sitz in Liechtenstein. Dazu gehören insbesondere Anbieter von qualifizierten elektronischen Signaturen, qualifizierten elektronischen Siegeln, qualifizierten elektronischen Zeitstempeln und anderen qualifizierten Vertrauensdiensten gemäss der eIDAS-Verordnung.
Das AK ist für die Aufsicht über qualifizierte Vertrauensdiensteanbieter und die von diesen erbrachten qualifizierten Vertrauensdienste zuständig und veröffentlicht die Vertrauensliste, die sogenannte «Trusted List». Es stellt selbst keine elektronischen Signaturen, Zertifikate oder elektronischen Identitäten aus und betreibt keine Vertrauensdienste. Es nimmt ausschliesslich die gesetzlich vorgesehene Aufsichtsfunktion wahr.
Das AK führt und veröffentlicht eine Vertrauensliste, die standardisierte Angaben über die von liechtensteinischen VDA erbrachten Vertrauensdienste enthält.
Darüber hinaus stellt die liechtensteinische Landesverwaltung in Kooperation mit der österreichischen Aufsichtsstelle ein Prüfservice zur Verfügung, mit dem elektronische Signaturen und elektronische Siegel validiert werden können.
Qualifizierte Vertrauensdiensteanbieter (VDA) müssen der Aufsichtsstelle die Absicht der Erbringung qualifizierter Vertrauensdienste mitteilen. Dazu haben sie dem AK einen Konformitätsbewertungsbericht vorzulegen und die in den relevanten Rechtsgrundlagen vorgesehenen Anforderungen erfüllen, bevor ihnen für diese Vertrauensdienste der Qualifikationsstatus verliehen wird. Auf unserer Website finden Sie sowohl Informationen über die relevanten Anforderungen – insbesondere die entsprechenden Anzeigepflichten, die ein qualifizierter VDA erfüllen muss – wie auch eine Übersicht über alle – aktuell und historisch – in Liechtenstein niedergelassenen qualifizierten VDA. Aktuell bietet kein Anbieter qualifizierte Vertrauensdienste in Liechtenstein an. Eine Liste sämtlicher im EWR verfügbarer Vertrauensdienste ist auf dem eIDAS-Dashboard der Europäischen Kommission unter https://eidas.ec.europa.eu/efda/home verfügbar.
Anbietern, die qualifizierte Vertrauensdienste in Liechtenstein anbieten wollen, wird empfohlen, das AK aufgrund der hohen Anforderungen an diese Dienste möglichst frühzeitig zu kontaktieren.
Die in der eIDAS-Verordnung geregelten Aufgaben und Zuständigkeiten sind auf verschiedene Behörden aufgeteilt.
Nicht zum Zuständigkeitsbereich des Amts für Kommunikation gehören insbesondere Fragen der elektronischen Identifizierung von Personen sowie die Ausstellung staatlicher elektronischer Identitätsmittel. Die fachliche Zuständigkeit für die Identifizierung von Personen liegt beim Ausländer- und Passamt. Die technische Umsetzung und der Betrieb entsprechender staatlicher Lösungen erfolgen durch das Amt für Informatik.
Die eIDAS-Verordnung regelt neben den elektronischen Signaturen und Vertrauensdiensten auch die elektronische Identifizierung. Die Bestimmungen über die elektronische Identifizierung (eID) sind im E-Government-Gesetz enthalten, für dessen Vollzug nicht das AK zuständig ist. Weiterführende Informationen zur Digitalen Identität – der eID.li – und zum E-Government in Liechtenstein erhalten Sie hier oder beim Amt für Informatik.
Bei Fragen zu qualifizierten elektronischen Signaturen oder anderen qualifizierten Vertrauensdiensten steht Ihnen das Amt für Kommunikation als zuständige Aufsichtsbehörde gerne zur Verfügung.
Die Rechtsgrundlagen für diesen Bereich finden Sie hier.