Amt für Justiz
Informationen betreffend Handelsregister:
Revision des Vereinsrechts
Am 1. Januar 2025 sind Abänderungen des Personen- und Gesellschaftsrechts sowie der Handelsregisterverordnung in Kraft getreten, mittels derer das Vereinsrecht teilweise revidiert wurde. Wesentliche Bestimmungen betreffen dabei jene Vereine, die überwiegend Vermögenswerte sammeln oder verteilen, die für gemeinnützige Zwecke bestimmt sind (sog. gemeinnützige Vereine).
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage https://www.llv.li/de/unternehmen/gruendung-fuehrung/handelsregister-hr-/eintragungen/verein
Das Amt für Justiz umfasst die Abteilungen Grundbuch, Handelsregister, Justizwesen, Stiftungsaufsicht und Geldwäschereiprävention sowie die Opferhilfestelle.
Im Grundbuch werden Grundstücke und die an ihnen bestehenden dinglichen Rechte zur Gewährleistung der Rechtssicherheit eingetragen.
Das Handelsregister hat in erster Linie die Rechtssicherheit des Handelsverkehrs durch Offenlegung der privatrechtlichen Verhältnisse, insbesondere der Haftungs- und Vertretungsverhältnisse natürlicher und juristischer Personen zur Aufgabe.
Die Abteilung Justizwesen befasst sich u.a. mit den Bereichen Zivilrecht, einschliesslich Personen- und Gesellschaftsrecht; Straf- und Strafprozessrecht; Exekutions- und Insolvenzrecht; Verfahrensrecht im Zivil-, Straf- und Verwaltungsrecht; Mediation; Datenschutz; Rechtshilfe in Straf- und Zivilsachen, Aus- und Durchlieferung, Amtshaftung, Justizverwaltung und Verfahrenshilfe.
In der Abteilung Stiftungsaufsicht und Geldwäschereiprävention sind die Stiftungsaufsichtsbehörde (STIFA) und das Verzeichnis der wirtschaftlich berechtigten Personen sowie das zentrale Kontenregister angesiedelt. Die STIFA beaufsichtigt gemeinnützige Stiftungen sowie privatnützige Stiftungen, die sich freiwillig ihrer Aufsicht unterstellt haben. Das Verzeichnis der wirtschaftlich berechtigten Personen und das zentrale Kontenregister dienen der Bekämpfung von Geldwäscherei, Vortaten der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung.
Die Opferhilfestelle ist dem Amt für Justiz nur administrativ zugeordnet. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der OHS.
Kontakt
Amt für Justiz
Postadresse
Giessenstrasse 3
Postfach 684
9490 Vaduz
Besucheradresse
Giessenstrasse 3
9490 Vaduz
Öffnungszeiten
Schalter
Montag bis Freitag
09.00 - 12.00
14.00 - 16:00
Abteilung Grundbuch:
Jeden Mittwoch bis 18.00 Uhr
Büro
Montag bis Freitag
08.00 - 11.30
13.30 - 17.00
Feiertage und dienstfreie Tage
Standort

Mit dem Auto
1. Navigieren Sie nach Vaduz, Liechtenstein.
2. Fahren Sie auf die Giessenstrasse. Die Hausnummer 3 befindet sich in der Nähe zentraler Einrichtungen und ist leicht erreichbar.
3. Parkmöglichkeiten sind in der Nähe verfügbar.
Mit öffentlichen Verkehrsmitteln
1. Nutzen Sie die nächstgelegene Bushaltestelle, Vaduz Post.
2. Von der Haltestelle aus gehen Sie etwa 5 bis 10 Minuten zur Giessenstrasse. Folgen Sie der Hauptstrasse Richtung Norden, bis Sie die Giessenstrasse erreichen.
3. Die Hausnummer 3 liegt auf der rechten Seite.
Zu Fuss
1. Falls Sie von der Innenstadt von Vaduz starten, folgen Sie der Hauptstrasse Richtung Norden.
2. Biegen Sie links in die Giessenstrasse ein. Nach etwa 200 Metern erreichen Sie die Hausnummer 3.
Hinweise
1. Achten Sie auf klare Beschilderungen an der Giessenstrasse.
2. Der Eingang ist gut zugänglich und markiert.
Falls Sie Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte telefonisch bei uns.
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