Aufenthaltsausweis
Der Ausweis bestätigt den aufenthaltsrechtlichen Status in Liechtenstein.
Diesen Aufenthaltsausweis erhalten Personen, die der Europäischen Union (EU) oder der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) angehören. Drittstaatsangehörige, welche als Grenzgänger in Liechtenstein tätig sind, erhalten ebenfalls diesen Ausweis.
Gesetze
EWR-Ausschuss - Kundmachung des Beschlusses Nr. 191/1999 des Gemeinsamen EWR-AusschussesExterner Link
Gesetz über die Ausländer - AuG
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Heimatschriftengesetz
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Personenfreizügigkeitsgesetz; PFZG - Gesetz über die Freizügigkeit für EWR- und Schweizer Staatsangehörige
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Personenfreizügigkeitsverordnung; PFZV - Verordnung über die Freizügigkeit für EWR- und Schweizer Staatsangehörige
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Verordnung über das Einreise- und Visumsverfahren - VEV
Mehr Links
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Verordnung über den Vollzug von Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht - ZVV
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Verordnung über die Einhebung von Gebühren im Ausländerrecht
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Verordnung über die Einhebung von Gebühren nach dem Heimatschriftengesetz
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Verordnung über die Integration von Ausländern - AIV
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Verordnung über die Zulassung und den Aufenthalt von Ausländern - ZAV
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