Aufenthaltsausweis
Der Ausweis bestätigt den aufenthaltsrechtlichen Status in Liechtenstein.
Diesen Aufenthaltsausweis erhalten Personen, die der Europäischen Union (EU) oder der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) angehören. Drittstaatsangehörige, welche als Grenzgänger in Liechtenstein tätig sind, erhalten ebenfalls diesen Ausweis.
Gesetze
EWR-Ausschuss - Kundmachung des Beschlusses Nr. 191/1999 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Gesetz über die Ausländer - AuG Heimatschriftengesetz Personenfreizügigkeitsgesetz; PFZG - Gesetz über die Freizügigkeit für EWR- und Schweizer Staatsangehörige Personenfreizügigkeitsverordnung; PFZV - Verordnung über die Freizügigkeit für EWR- und Schweizer StaatsangehörigeAnsprechpersonen
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allgemeine Anfragen bewilligungen.apa@llv.li +423 236 61 41