Zuständigkeiten im Asylbereich

Regierung

Die Regierung entscheidet über die Gewährung von Asyl. Über die Unzulässigkeit eines Asylgesuches entscheidet das nach der Geschäftsverteilung zuständige Regierungsmitglied. Für den Bereich Asyl ist das Ministerium für Inneres zuständig.

Ausländer- und Passamt

Das Ausländer- und Passamt (APA) ist vollumfänglich für das Asylverfahren zuständig, vom Asylgesuch bis zur Organisation des Vollzugs einer Wegweisung. Es führt insbesondere die Dublin- und Asylverfahren durch, trifft umfassende Abklärungen, bereitet Entscheidungen zuhanden der Regierung oder des zuständigen Regierungsmitglieds vor und führt relevante Asylstatistiken.

Verein Flüchtlingshilfe Liechtenstein

Gemäss Leistungsvereinbarung mit der Regierung ist der Verein Flüchtlingshilfe Liechtenstein für die Unterbringung und Betreuung von Betreuung von Asylsuchenden, vorläufig Aufgenommenen und Schutzbedürftigen zuständig

Nach Einreichung des Asylgesuchs werden die betroffenen Personen dem Aufnahmezentrum zugewiesen. Das Ausländer- und Passamt (APA) unterzieht anschliessend jedes Asylgesuch einer sorgfältigen und individuellen Prüfung.

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