CARF
Unter dem Crypto-Asset Reporting Framework (CARF) erstatten meldende liechtensteinische Anbieter von Krypto-Dienstleistungen Meldungen in Bezug auf Transaktionen mit Kryptowerten an die Steuerverwaltung. Die Steuerverwaltung leitet die erhaltenen Informationen an die jeweils zuständige ausländische Steuerbehörde weiter.
CARF-Meldungen sind erstmalig für Meldeperioden ab 2026 an die Steuerverwaltung zu übermitteln. Die Frist für die Übermittlung der Meldungen ist jeweils der 30. Juni des Folgejahres (erstmalig somit 30. Juni 2027).
Weitere Informationen können Sie den gesetzlichen Grundlagen sowie den Hilfsmitteln entnehmen. Aktuelle Informationen können Sie zudem über den Newsletter der Steuerverwaltung beziehen.
Weitere Informationen
CARF-Meldestellen können sich über das Liechtenstein International Data Exchange Service Portal (LIDES-Portal) registrieren und CARF-Meldungen an die Steuerverwaltung übermitteln.
Anleitung zur Bedienung des LIDES-Portals
Bei Fragen zum LIDES-Portal können Sie sich gerne an die Steuerverwaltung (lides@llv.li) wenden.
Voraussetzung zur Nutzung des LIDES-Portals sind die Basisdienste «eID.li» und «eVertretung». Informationen zum Erhalt und zur Nutzung der eID.li finden Sie unter eid.li, und bei Fragen zu eID.li können Sie sich gerne an das Ausländer- und Passamt (info.apa@llv.li) wenden. Informationen zu eVertretung und Serviceberechtigungen finden Sie auf der Homepage des Amtes für Justiz (Link), und bei Fragen können Sie sich gerne an das Amt für Justiz (evertretung.aju@llv.li) wenden.
CARF XML-Schema
XML-Zusatzspezifikationen der Steuerverwaltung