Baulicher Brückenunterhalt

Kunstbauten sind besonders exponierte Stellen im Strassennetz. Da der Benützer der Strasse zu Recht eine dauernde Befahrbarkeit erwartet, müssen die Kunstbauten derart unter fortlaufender Überwachung stehen und unterhalten werden, dass die Verkehrssicherheit jederzeit gewährleistet ist. Es liegt im Interesse des Landes, durch die Überwachung der Kunstbauten Schäden frühzeitig zu erfassen und durch fachgerechten Unterhalt die Lebensdauer der Bauten optimal zu verlängern.

Der betriebliche Unterhalt, d. h. die Reparatur kleiner oberflächlicher Schäden, die Reinigungen und der Unterhalt von Schutz- und Signaleinrichtungen sowie von Entwässerungssystemen, werden durch den Werkbetrieb ausgeführt.

Der bauliche Unterhalt wird aufgrund der bei der Überwachung gemachten Feststellungen von geeigneten Unternehmungen unter der Leitung des Werkbetriebs durchgeführt.