Neobiota

Als Neobiota bezeichnet man Pflanzen- (Neophyten), Tier- (Neozooen) und Pilzarten (Neomyceten), die nach dem Jahre 1492 (1500) infolge der Tätigkeit des Menschen ausserhalb ihres ursprünglichen Verbreitungsgebietes (d.h. gebietsfremde Pflanzen-, Tier-, Pilzart) wildlebend auftreten und sich fortpflanzen. Viele dieser Arten konkurrenzieren mit heimischen Arten und stellen damit eine Gefahr für die Biodiversität dar, gefährden unsere Gesundheit, beschädigen Infrastruktur und Bauwerke oder führen zu Ertragseinbussen in der landwirtschaftliche Produktion.

Wer gebietsfremde Tiere und Pflanzen aus einem Aquarium oder Gartenteich in die Natur aussetzt, kann damit grossen Schaden an Biodiversität und Infrastruktur anrichten und macht sich strafbar.

Immer wieder kommt es vor, dass sich Menschen ihrer Aquarien und Gartenteiche entledigen, indem sie Tiere oder Pflanzen in Bächen, Flüssen oder Weihern entsorgen. Wer seine Heimtiere so vermeintlich «in die Freiheit» entlässt, führt entweder deren Ende herbei oder schadet der Natur. Denn die Mehrheit der Aquarien- und Gartenteichlebewesen kann in unseren Gewässern nicht überleben. Jener kleine Teil, der sich zu etablieren vermag, kann als invasive Art grosse Schäden anrichten. Ausgesetzte Goldfische oder Rotwangen-Schmuckschildkröten fressen beispielsweise ganze Weiher leer und bedrohen damit seltene Amphibien- und Insektenarten. Gebietsfremde Garnelen und Flohkrebse sind wahrscheinlich durch das Ausschütten von Aquarienwasser in unsere Gewässer gelangt. Freigelassene Grosskrebse aus Nordamerika übertragen die sogenannte Krebspest, eine Krankheit, die für einheimische Krebse tödlich ist. Auch Aquarienpflanzen, wie etwa das Brasilianische Tausendblatt, können problematisch sein, denn sie wachsen sehr schnell und bilden dichte, teppichartige Bestände. Es ist deshalb verboten gebietsfremde Tiere und Pflanzen in der freien Natur ins Gewässer auszusetzen. Auch im Aquarienwasser können sich winzig kleine Lebewesen befinden, weshalb auch dieses nicht in der Natur ausgeleert werden darf.

Empfehlungen für Personen mit Aquarien, Haustieren und Gartenteichen

Der wichtigste Grundsatz lautet: Bereits vor einer Anschaffung sollte man sich Gedanken machen, ob die nötige Zeit für Pflege und Unterhalt langfristig vorhanden ist und wie längere Abwesenheiten, etwa in den Sommerferien, abgedeckt werden können.

Empfehlungen vor der Anschaffung:

- Die Anschaffung eines Tiers oder das Anlegen eines Gartenteichs oder Aquariums gut abwägen.
- Sicherstellen, dass keine Lebewesen entkommen können.
- Keine Tiere oder Pflanzen von Reisen mit nach Hause bringen.

Empfehlungen, falls man Tiere oder Pflanzen nicht mehr behalten kann:

- Im Freundeskreis oder auf einer seriösen Verkaufsplattform ein neues Zuhause suchen oder
   eine Auffangstation kontaktieren.
- Wenn sich keine andere Lösung finden lässt: An eine Tierarztpraxis wenden.
- Wasserpflanzen im Kehricht oder einer professionellen Kompostieranlage entsorgen.
- Wasser aus Aquarien im Abwasser entsorgen (nicht in Dolen).

Die Rotwangen-Schmuckschildkröte wird in der Freisetzungsverordnung als verbotener invasiver gebietsfremder Organismus aufgeführt. In ganz Europa inklusive der Schweiz und Liechtenstein ist Haltung und Handel mit dieser Art mittlerweile untersagt. Grund dafür ist, dass sie als Allesfresser einheimische Arten gefährden, insbesondere den Laich einheimischer Amphibien sowie Insektenlarven.

Wer heute noch eine Rotwangen-Schmuckschildkröte hält, ist gebeten, sich beim Amt für Umwelt zu melden. Werden Rotwangen-Schmuckschildkröten oder andere Schildkröten-Arten in der freien Natur gesichtet, sollte dies ebenfalls dem Amt für Umwelt gemeldet werden, damit diese eingefangen werden können.  

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