Schutzbauten

Lawinen-, Steinschlag-, Wildbach-, Hang- und Rutschungsverbau, sowie die Einrichtung von Frühwarndiensten und Messstationen sind direkte Schutzmassnahmen zugunsten von Mensch und erheblichen Sachwerten. Die Projektierung und Realisierung dieser direkten und indirekten Schutzmassnahmen liegen beim Amt für Bevölkerungsschutz.

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