Schutzbauten
Lawinen-, Steinschlag-, Wildbach-, Hang- und Rutschungsverbau, sowie die Einrichtung von Frühwarndiensten und Messstationen sind direkte Schutzmassnahmen zugunsten von Mensch und erheblichen Sachwerten. Die Projektierung und Realisierung dieser direkten und indirekten Schutzmassnahmen liegen beim Amt für Bevölkerungsschutz.
Gesetze
Berggebiet - Erhaltung und Entwicklung, BGS-VerordnungExterner Link
Gesetz betreffend die Rüfeschutzbauten
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Gesetz für Rüfeschutzbauten
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Rheingesetz
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Verordnung zum Rheingesetz
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