Tausch

Mit dem Tauschvertrag verpflichten sich die Parteien, dem/der Vertragspartner/in das Eigentum an einem Grundstück oder einen Teil davon zu verschaffen, wobei die beiden Leistungen in einem Austauschverhältnis stehen. Im Gegensatz zum Kauf gilt beim Tausch der Grundsatz «Ware gegen Ware».

Beglaubigung und öffentliche Beurkundung

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Informationen zur Grundstücksgewinnsteuer und zu den Gebühren der Grundverkehrsbehörde

Die Abteilung Grundbuch erstellt keine Verträge. Bei Bedarf wenden Sie Sich bitte an die Liechtensteinische Rechtsanwaltskammer.

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