Berggebietssanierung (BGS)

Zweck

Die integrale Berggebietssanierung bezweckt die nachhaltige Entwicklung des Liechtensteiner Alpengebietes unter Berücksichtigung und Koordination der Interessen aller Grundeigentümer und Landschaftsnutzer. Sie fördert dabei Projekte in den Bereichen Alpwirtschaft, Waldwirtschaft, Naturgefahren, Freizeit und Erholung sowie Siedlungsentwicklung innerhalb eines festgelegten Perimeters.

Aufgaben

  • Die BGS ist zuständig für die Planung, Projektierung und Umsetzung der Massnahmen zur Erhaltung und Entwicklung des Berggebietes. Dazu gehören:
  • ein wirksamer Schutz vor Lawinen, Steinschlag, Rüfen und Hangrutschungen;
  • der Erhalt und die Förderung einer zeitgemässen Alpwirtschaft;
  • vielfältige Wälder, die ihre Funktionen nachhaltig und uneingeschränkt erfüllen;  
  • eine zweckmässige Erschliessung des Alpengebietes mit Strassen und Wegen;
  • eine naturverträgliche Entwicklung von traditionellen und neuen Freizeitaktivitäten.

Organisation

Eine 3-köpfige Fachgruppe bestehend aus Spezialisten für Naturgefahren, Alp- und Waldwirtschaft sowie Natur- und Landschaftsschutz bearbeitet interdisziplinär die anstehenden Fragen sachpolitischer, strategischer und organisatorischer Art.

Die rechtliche Grundlage für die BGS bildet die Verordnung über die Erhaltung und Entwicklung des Berggebietes.

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