GDL-Erbringung in Branchen ausserhalb der Zuständigkeit des Amts für Volkswirtschaft

Insbesondere in folgenden anderen Branchen werden der Marktzugang und die Ausübung der Tätigkeiten nicht vom Amt für Volkswirtschaft (AVW) überwacht. Entsprechend ist die grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung (GDL) nicht gegenüber dem AVW, sondern gegenüber der zuständigen Stelle zu melden.

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