In Liechtenstein tätige Unternehmen

Führen Unternehmen Waren von ausserhalb der Zollunion Schweiz-Liechtenstein ein oder aus, gelten diese als Handelswaren und sind der EZV im schriftlichen Verfahren zur Einfuhr bzw. Ausfuhr anzumelden. Das Unternehmen muss sich hierfür ab 1. Januar 2016 zwingend mittels seiner UID identifizieren. 

Dabei macht es keinen Unterschied, ob es sich um Waren für 

  • ​​die Herstellung, also für die Verarbeitung bzw. Produktion wie z. B. rohe Bleche zum Formen, Holz für den Möbelbau oder elektronische Steuerungen zum Einbau,
  • den „Eigenbedarf“ wie z.B. die Firmenfahrzeuge, das Büromaterial oder die Werkzeuge des eigenen Betriebs,
  • oder den „Wiederverkauf im Einzelhandel“ wie z.B. das Büromaterial der Papetrie, die Bücher der Buchhandlung oder die PKWs des Fahrzeugverkäufers handelt.

Wie bei den Exporteuren ist auch hier die Möglichkeit einer Vertretung nicht gegeben.

Erkennen Sie Ihr Unternehmen in einer oder mehrerer dieser Gruppen wieder, wird Ihnen dringend empfohlen, eine UID zu beantragen.