Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung

Die Genehmigung zum Erwerb von Eigentum an inländischen Grundstücken wird auf Antrag erteilt, wenn entweder ein berechtigtes Interesse am beabsichtigten Erwerb von Eigentum an Grundstücken vorliegt, d.h. wenn:

oder

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