Datenschutzhinweis

Nachfolgend informieren wir, das Ausländer- und Passamt (APA) als verantwortliche Stelle, Sie gemäss Art. 13 und Art. 14 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) über die Hintergründe der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit unseren Tätigkeiten. Die folgenden Hinweise gelten gleichermassen für Antrags- und Gesuchstellende, Vertragspartner sowie weitere, von der Datenverarbeitung betroffene Personen.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten hat vornehmlich den Zweck, den gesetzliche Auftrag zu erfüllen, der uns obliegt. Dieser umfasst wie z.B. das Ausstellen der Ausweisdokumente wie Reisepass, Identitätskarte, sowie das Erteilen von Bewilligungen, zum Beispiel für Grenzgänger oder für einen kurzfristigen oder längerfristigen Aufenthalt in Liechtenstein.

Wir üben hauptsächlich folgende verarbeitende Tätigkeiten aus:

  • Ausstellung von Reisepässen und Identitätskarten
  • Bewilligungen für Ausländer oder Grenzgänger inkl. Verlängerungen
  • Beschäftigtenmeldungen
  • Bewilligungen für Arbeitnehmer bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen (GDL)
  • Bewilligungen zum Wohnsitz in Liechtenstein zur Erwerbstätigkeit und ohne Erwerbstätigkeit
  • Erteilung Daueraufenthalt und Niederlassung
  • Bewilligung Familiennachzug
  • Integrationsvereinbarungen, Förderung von Sprachkursen und Staatskunde-Test
  • Einrichtung der eID.li, der neuen digitalen Identität des Fürstentums Liechtenstein
  • Auslosung von Aufenthaltsbewilligungen (B)
  • Visumsangelegenheiten
  • Durchführung von Asylverfahren, Vollzug und Rückkehrorganisation
  • Bearbeitung von Rechtsfällen im Bereich Migration, z.B. bei illegalem Aufenthalt im Land oder illegaler Erwerbstätigkeit
  • Kontrolle und Ermittlungen im Bereich bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen (GDL)
  • Schengen/Dublin Angelegenheiten
  • Die Zusammenarbeit mit anderen Landes-, Gemeinde- und ausländischen Behörden in Migrationsangelegenheiten

Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten richtet sich nach den einschlägigen Rechtsvorschriften. Die jeweiligen gesetzlichen Grundlagen sind ebenfalls auf unserer Webseite unter den einzelnen Dienstleistungen erwähnt.

  • Gesetz über Ausländer (Ausländergesetz; AuG), LGBl. 2008 Nr. 311;
  • Heimatschriftengesetz (HSchG); LGBl. 1986 Nr. 27; insb. Art. 16, 16a, Art. 33ff.
  • Gesetz über die Freizügigkeit für EWR- und Schweizer Staatsangehörige (Personenfreizügigkeitsgesetz; PFZG); LGBl. 2009 Nr. 348;
  • Verordnung über die Freizügigkeit für EWR- und Schweizer Staatsangehörige (Personenfreizügigkeitsverordnung; PFZV); LGBl. 2009 Nr. 350; insb. Art. 16, 17, 18, 21
  • Verordnung über die Zulassung und den Aufenthalt von Ausländern (ZAV); LGBl. 2008 Nr. 350; insb. Art. 19, Art. 24, Art. 24c-e,
  • Verordnung über die Integration von Ausländern (Ausländer-Integrations-Verordnung; AIV); LGBl. 2008 Nr. 316;
  • Verordnung über den Nachweis der Sprachkenntnisse und der Staatskundeprüfung für die Aufnahme ins Landesbürgerrecht (Bürgerrechts-Nachweis-Verordnung; BüNV);
  • Verordnung über die Einreise und die Visumerteilung (VEV); LGBl. 2011 Nr. 572; LGBl. 2008 Nr. 308; insb. Art. 3, Art. 23,
  • Verordnung über das zentrale Visa-Informationssystem und das nationale Visumsystem (Visa-Informationssystem-Verordnung; VISV); LGBl. 2011 Nr. 503; insb. Art. 7, Art. 14-18, Anhang gem. Art. 7
  • Verordnung über das Schengener Informationssystem (SIS) und das SIRENE-Büro (Nationale SIS-Verordnung; N-SIS-V); LGBl. 2011 Nr. 140;
  • Verordnung über den Vollzug von Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht (ZVV); LGBl. 2008 Nr. 352;
  • Verordnung über den Vollzug der Weg- und Ausweisung von ausländischen Personen (VVWA); LGBl. 2018 Nr. 31;
  • Asylgesetz (AsylG); LGBl. 2012 Nr. 29; insb. Art. 67-72, Art. 73-75
  • Asylverordnung (AsylV); LGBl. 2012 Nr. 153;
  • Gesetz über das Zentrale Personenregister (ZPRG); LGBl. 2011 Nr. 574;
  • Verordnung über das Zentrale Personenregister (ZPRV); LGBl. 2011 Nr. 602;
  • Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung, dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung des Fürstentums Liechtenstein über den gegenseitigen Datenaustausch in Asylangelegenheiten; LGBl. 2006 Nr. 58;
  • Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr. 191/1999 über die Änderung der Anhänge VIII (Niederlassungsrecht) und V (Freizügigkeit der Arbeitnehmer) des EWR-Abkommens; LGBl. 2000 Nr. 97;
  • Verordnung über die Einhebung von Gebühren im Ausländerrecht; LGBl. 2011 Nr. 440;
  • Verordnung über die Einhebung von Gebühren nach dem Heimatschriftengesetz; LGBl. 2011 Nr. 454;
  • Archivgesetz; LGBl. 1997 Nr. 215

Die aktuellen Gesetze finden Sie unter: https://www.gesetze.li/konso/suche.

In diesem Zusammenhang erhebt und verarbeitet unser Amt von Ihnen folgende personenbezogene Daten:

  •  Personalien: Vorname, Nachname; Geburtsdatum, Geb. Ort, Geschlecht, Zivilstand, Bürgerort, Geburtsland, Staatsbürgerschaft, Erwerbs Stellung, Genaue Wohnadresse mit allen Angaben im In- und Ausland, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Angaben zum Arbeitgeber (insbesondere Beschäftigungsdauer, ausgeübter Beruf, Beschäftigungsgrad, Bruttolohn, Arbeitszeit), Angaben zu Mutter und Vater, Angaben zum Ehe- bzw. eingetragenen Partner und Kinder, Angaben zu Wohnverhältnissen wie Mietvertrag
  • Erfassung, Mutationen, Löschungen von Daten im Zentralen Personenregister (ZSD)
  • Krankenversicherung (Name, Vers. Nummer, Gültigkeit)
  • Biometrische Daten: Passfoto, Fingerabdrücke, Unterschrift
  • Kopie des gültigen ausländischen Passes oder der gültigen ID
  • Kopie des auf Dauer angelegter Aufenthaltstitel aus der CH oder dem EWR
  • Personen- und Dokumentendaten (Dokumentart, Ausstellungsstaat, Dokumentennummer, Ablaufdatum, Geburtsdatum, Name, Vorname, Geschlecht, Staatsbürgerschaft, Prüfziffer etc.)
  • Unterhalts- und Ausreisegarantien
  • Sprachkenntnisse und Diplome
  • Zweck der Einreise, erfolgte Ein- und Ausreisen
  • Straf- und Pfändungsregisterauszug
  • Insbesondere im Bereich Asyl: Religion, Ethnie, Muttersprache, Schulbildung, Kinder, Befragungsprotokolle von ausländischen Staaten und Daten, medizinische Akten, Rechtsmedizinische Daten, In- und Ausländische Strafakten, Aussagen über DNA-Daten, Kopien von ID-Dokumenten, Kopien von Reisedokumenten
  • Informationen, die namentlich zur Vertragserfüllung oder Geschäftsbeziehung erforderlich sind
  • Korrespondenz mit Ihnen
  • Erfüllung einer gesetzlichen Pflicht
  • Erfüllung einer vertraglichen Verpflichtung mit Ihnen
  • Rechnungsstellung
  • Abwicklung oder Geltendmachung von bzw. Verteidigung gegen allfällige vorliegende (Haftungs-/Amtshaftungs-) Ansprüche; oder
  • Erfüllung anderer Zwecke, für die Sie uns die Daten zur Verfügung gestellt haben
  • Statistik

Die Auflistung der vom Ausländer- und Passamt verarbeiteten Daten ist nicht abschliessend und wird durch entsprechende Spezialgesetzgebung erweitert.

Ihre personenbezogenen Daten können an andere Landes- und Gemeindebehörden übermittelt werden, so insbesondere an:

  • Einwohnerkontrollen der Gemeinden
  • Amt für Volkswirtschaft
  • Amt für Soziale Dienste
  • Amt für Gesundheit
  • Amt für Statistik
  • Zivilstandsamt
  • Landeskasse
  • Regierung
  • Ministerien
  • Liechtensteinische Staatsanwaltschaft
  • Fürstliches Landgericht
  • Liechtensteinische Landespolizei
  • die Motorfahrzeugkontrolle

Aufgrund von zwischenstaatlichen Vereinbarungen oder anderen gesetzlichen Grundlagen können wir Ihre Daten auch an ausländische Sicherheitsbehörden und Organisationen übermitteln, so insbesondere an:

  • Kantonale Migrationsbehörden in der Schweiz
  • Polizeibehörden in der Schweiz und in Österreich
  • Staatssekretariat für Migration (SEM), Bern
  • Asyl- und Migrationsbehörden in Schengen-Dublin Staaten
  • Bundesamt für Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG), Bern
  • Liechtensteinische Botschaften

Werden personenbezogene Daten an Sicherheitsbehörden oder -organisationen in Drittstaaten übermittelt, so erfolgt dies nur, wenn dies ausdrücklich in einer zwischenstaatlichen Vereinbarung vorgesehen ist und gleichwertige Datenschutzvorgaben gegeben sind. Die Übermittlung in Drittstaaten erfolgt auf der Grundlage eines Angemessenheitsbeschlusses (Art. 45 DSGVO) oder geeigneter Garantien (Art. 46 DSGVO).

Ebenfalls können wir personenbezogene Daten nach Massgabe und Erforderlichkeit der einschlägigen Rechtsvorschriften auch an private Stellen und Personen übermittelt, so vor allem an:

  • Spitäler und Ärzte
  • therapeutische und soziale Fachstellen
  • Arbeitgeber

Die vom Ausländer- und Passamt (APA) in diesem Bereich verarbeiteten personenbezogenen Daten werden solange verarbeitet, als diese zur Aufgabenerfüllung oder zu Beweiszwecken benötigt werden, bzw. spezialgesetzliche Vorschriften bestimmte Löschfristen vorsehen. Bezüglich Ihrer Datenverarbeitung in Bereich Schengen/Dublin finden Sie einen separaten Datenschutzhinweis auf unserer Webseite unter https://www.llv.li/de/landesverwaltung/auslaender-und-passamt/schengen-dublin.

Weitere Informationen zum Datenschutz sowie insbesondere zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie in der Datenschutzerklärung der Liechtensteinischen Landesverwaltung.

Kontaktdaten:

Ausländer- und Passamt (APA)
Städtle 38
Postfach 684
9490 Vaduz
Telefon: +423 236 61 41
E-Mail: dsk.apa@llv.li oder info.apa@llv.li;