Datenschutzhinweis
Nachfolgend informieren wir Sie gemäss Art. 13 und Art. 14 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) über die Art und Weise und die Hintergründe der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit den Tätigkeiten des Ausländer- und Passamts (APA). Die folgenden Hinweise gelten gleichermassen für Antrags- und Gesuchstellende, Vertragspartner sowie weitere, von der Datenverarbeitung betroffene Personen. Bitte beachten Sie, dass nur die deutsche Fassung rechtsverbindlich ist.
Verantwortliche Stelle
Ausländer- und Passamt
Giessenstrasse 3
9490 Vaduz
Telefon: +423 236 61 41
E-Mail: dsk.apa@llv.li / allgemein: info.apa@llv.li
Fragen zum Datenschutz können Sie direkt an das APA richten oder an die Fachstelle Datenschutz der Liechtensteinischen Landesverwaltung. Anträge auf Auskunft, Berichtigung, Löschung etc. können Sie direkt an die Mailadresse dsk.apa@llv.li richten.
Kontaktdaten Datenschutzbeauftragte
Fachstelle Datenschutz
Peter-Kaiser-Platz 1
9490 Vaduz
Telefon: +423 236 73 08
E-Mail: datenschutz@regierung.li
Webseite: www.fds.llv.li
Zweck der Verarbeitung
Die Verarbeitung personenbezogener Daten hat vornehmlich den Zweck, den gesetzliche Auftrag zu erfüllen, der uns obliegt. Dieser umfasst insbesondere die Ausstellung von Pässen und Identitätskarten, die Erteilung von Bewilligungen für Ausländer oder Grenzgänger sowie deren Verlängerung oder die Durchführung von Asyl- und Schutzverfahren.
Vornehmlich üben wir folgende verarbeitende Tätigkeiten aus:
- Ausstellung von Pässen und Identitätskarten
- Bewilligungen für Grenzgänger inkl. Verlängerungen
- Beschäftigtenmeldungen
- Bewilligungen für Arbeitnehmer bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen (GDL)
- Bewilligungen zum Wohnsitz in Liechtenstein zur Erwerbstätigkeit und ohne Erwerbstätigkeit
- Erteilung Daueraufenthalt und Niederlassung
- Bewilligung Familiennachzug
- Integrationsvereinbarungen, Förderung von Sprachkursen und Staatskunde-Tests
- Einrichtung der eID.li (digitale Identität des Fürstentums Liechtenstein)
- Visumsangelegenheiten
- Durchführung von Asyl- und Schutzverfahren, Vollzug und Rückkehrorganisation
- Bearbeitung von Rechtsfällen im Bereich Migration, z.B. bei illegalem Aufenthalt im Land oder illegaler Erwerbstätigkeit
- Kontrolle und Ermittlungen im Bereich bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen (GDL)
- Schengen/Dublin Angelegenheiten
- Die Zusammenarbeit mit anderen Landes-, Gemeinde- und ausländischen Behörden in Migrationsangelegenheiten
Rechtsgrundlagen
Die Rechtsgrundlagen für die einzelnen verarbeitenden Tätigkeiten sind in den unten aufgeführten Spezialgesetzen genannt und gelten und Verbindung mit Artikel Art. 6 Abs. 1 Bst. e) DSGVO (in Ausübung öffentlicher Gewalt) sowie unter Umständen zudem in Verbindung mit Art. 9 Abs. 2 Bst. f) bzw. g) DSGVO.
Werden die personenbezogenen Daten nicht auf Basis des öffentlichen Auftrags verarbeitet, kann im Einzelfall die Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 Bst. c DSGVO (gesetzliche Verpflichtung) oder Art. 6 Abs. 1 Bst. a DSGVO (Einwilligung) sein.
Entsprechend richtet sich die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten vornehmlich nach den einschlägigen Rechtsvorschriften, die jeweiligen gesetzlichen Grundlagen sind ebenfalls auf unserer Website unter den einzelnen Dienstleitungen aufgelistet:
- Gesetz über Ausländer (Ausländergesetz; AuG), LGBl. 2008 Nr. 311; insb. Art. 23, 31 f, 33, 54a ff, 69 - 79;
- Heimatschriftengesetz (HSchG); LGBl. 1986 Nr. 27; insb. Art. 16, 16a, Art. 33ff;
- Gesetz über die Freizügigkeit für EWR- und Schweizer Staatsangehörige (Personenfreizügigkeitsgesetz; PFZG); LGBl. 2009 Nr. 348; insb. Art. 13, 59;
- Verordnung über die Freizügigkeit für EWR- und Schweizer Staatsangehörige (Personenfreizügigkeitsverordnung; PFZV); LGBl. 2009 Nr. 350; insb. Art. 16 ff, 21;
- Verordnung über die Zulassung und den Aufenthalt von Ausländern (ZAV); LGBl. 2008 Nr. 350; insb. Art. 19, Art. 24 - 24c;
- Verordnung über den Nachweis der Sprachkenntnisse und der Staatskundeprüfung für die Aufnahme ins Landesbürgerrecht (Bürgerrechts-Nachweis-Verordnung; BüNV); insb. Art. 5;
- Verordnung über die Einreise und die Visumerteilung (VEV); LGBl. 2011 Nr. 572; LGBl. 2008 Nr. 308; insb. Art. 3, 11 f, 14 ff, 23 26;
- Verordnung über das zentrale Visa-Informationssystem und das nationale Visumsystem (Visa-Informationssystem-Verordnung; VISV); LGBl. 2011 Nr. 503; insb. Art. 7, 11 – 18, 21, Anhang gem. Art. 7;
- Verordnung über das Schengener Informationssystem (SIS) und das SIRENE-Büro (Nationale SIS-Verordnung; N-SIS-V); LGBl. 2011 Nr. 140; insb. Art. 10, 13 ff, 17 f, 20, 36 – 46, Anhang 2 zu Art. 25 Abs. 3, Anhang 3 zu Art. 20 Abs. 5;
- Verordnung über den Vollzug der Weg- und Ausweisung von ausländischen Personen (VVWA); LGBl. 2018 Nr. 31, insb. Art. 1;
- Asylgesetz (AsylG); LGBl. 2012 Nr. 29; insb. Art. 16a, 26a, 66 – 75, 84;
- Asylverordnung (AsylV); LGBl. 2012 Nr. 153; insb. Art. 36;
- Gesetz über das Zentrale Personenregister (ZPRG); LGBl. 2011 Nr. 574;
- Verordnung über das Zentrale Personenregister (ZPRV); LGBl. 2011 Nr. 602; insb. Anhang 2 zu Art. 5 Abs. 4;
- Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung, dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung des Fürstentums Liechtenstein über den gegenseitigen Datenaustausch in Asylangelegenheiten; LGBl. 2006 Nr. 58;
- Archivgesetz (ArchivG); LGBl. 1997 Nr. 215; insb. Art. 6, 10 ff;
- Rahmenvertrag zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Zusammenarbeit im Bereich des Visumverfahrens, der Einreise und des Aufenthalts sowie über die polizeiliche Zusammenarbeit im Grenzraum; LGBl. 2009 Nr. 217, insb. Art. 17;
- Abkommen zwischen dem Fürstentum Liechtenstein, der Österreichischen Bundesregierung und dem Schweizerischen Bundesrat über die Übernahme von Personen (Rückübernahmeabkommen); LGBl. 2000 Nr. 241.
Zu verarbeitende Daten
Folgende personenbezogene Daten werden bei der Ausübung der Tätigkeiten des APA erhoben, erfasst und weiterverarbeitet:
- Personalien: Vorname, Nachname; Geburtsdatum, Geburtsort, Geschlecht, Zivilstand, Bürgerort, Geburtsland, Staatsbürgerschaft, Erwerbsstellung, Wohnadresse mit allen Angaben im In- und Ausland, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Angaben zum Arbeitgeber (insbesondere Beschäftigungsdauer, ausgeübter Beruf, Beschäftigungsgrad, Bruttolohn, Arbeitszeit), Angaben zu Mutter und Vater, Angaben zum Ehe- bzw. eingetragenen Partner und Kinder, Angaben zu Wohnverhältnissen wie Mietvertrag;
- Erfassung, Mutationen, Löschungen von Daten im Zentralen Personenregister (ZSD);
- Krankenversicherung (Name, Versicherungsnummer, Gültigkeit);
- Biometrische Daten: Foto, Fingerabdrücke, Unterschrift;
- Kopie des gültigen ausländischen Passes oder der gültigen ID;
- Kopie des auf Dauer angelegten Aufenthaltstitels aus der Schweiz oder dem EWR
- Personen- und Dokumentendaten (Dokumentart, Ausstellungsstaat, Dokumentennummer, Ablaufdatum, Geburtsdatum, Name, Vorname, Geschlecht, Staatsbürgerschaft, Prüfziffer etc.);
- Unterhalts- und Ausreisegarantien;
- Sprachkenntnisse und Diplome;
- Zweck der Einreise, erfolgte Ein- und Ausreisen;
- Straf- und Pfändungsregisterauszug;
- Insbesondere im Bereich Asyl: Religion, Ethnie, Muttersprache, Schulbildung, Kinder und weitere Verwandtschaftsbeziehungen, Kopien von Zivilstandsdokumenten, Befragungsprotokolle von ausländischen Staaten und Daten, medizinische Akten, Rechtsmedizinische Daten, In- und Ausländische Strafakten, Aussagen über DNA-Daten, Kopien von Identitätsausweisen, Kopien von Reisedokumenten, Vermögensbekenntnisse;
- Informationen, die namentlich zur Vertragserfüllung oder Geschäftsbeziehung erforderlich sind;
- Korrespondenz mit Ihnen
Die Auflistung der vom Ausländer- und Passamt verarbeiteten Daten ist nicht abschliessend und wird durch entsprechende Spezialgesetzgebung erweitert.
Herkunft der Daten
Sofern die Daten nicht bei Ihnen persönlich erhoben werden, stammen die Angaben zu den personenbezogenen Daten aus folgenden Quellen:
- Zentrale Stammdaten (ZSD);
- Schengener Informationssystem (SIS);
- Visa-Informationssystem (VIS);
- Einreise- und Ausreisesystem (EES);
- Zentrales Migrationsinformationssystem (ZEMIS);
- European Dactyloscopy (Eurodac);
- Ein- oder ausgehende Amts-/Rechtshilfeersuchen der in- und ausländischen Behörden, Konsulate, Gerichte oder Staatsanwaltschaften;
- Leistungserbringer (ambulante und stationäre Betreuungseinrichtungen, Ärzte, Flüchtlingshilfe etc.);
- Anderen öffentlich zugänglichen Quellen
Empfänger
Das APA übermittelt ihre Daten nur in gesetzlich vorgeschriebenen und erlaubten Fällen an andere öffentliche Stellen.
Ihre personenbezogenen Daten können an andere Landes- und Gemeindebehörden übermittelt werden, so insbesondere an:
- Einwohnerkontrollen der Gemeinden
- Amt für Volkswirtschaft
- Amt für Soziale Dienste
- Amt für Gesundheit
- Amt für Statistik
- Amt für Strassenverkehr
- Amt für Finanzen
- Zivilstandsamt
- Regierung und Generalsekretariate der Ministerien
- Staatsanwaltschaft
- Fürstliches Landgericht, Obergericht und Oberster Gerichtshof
- Verwaltungsgerichtshof (VGH)
- Staatsgerichtshof (StGH)
- Landespolizei
- Diplomatische Vertretungen Liechtensteins im Ausland
Aufgrund von zwischenstaatlichen Vereinbarungen oder anderen gesetzlichen Grundlagen kann das APA Ihre Daten auch an ausländische Behörden und Organisationen übermitteln, so insbesondere an:
- Polizeibehörden
- Asyl- und Migrationsbehörden in Schengen-Dublin Staaten
- Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG), Bern
- Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache (FRONTEX), Warschau
- Schweizerische Botschaften
- Internationale Organisation für Migration (IOM)
Ebenfalls kann das APA personenbezogene Daten nach Massgabe und Erforderlichkeit der einschlägigen Rechtsvorschriften auch an private Stellen und Personen übermitteln, so vor allem an:
- Spitäler und Ärzte
- Therapeutische und soziale Fachstellen
- Arbeitgeber
- Leistungserbringer, insbesondere die Flüchtlingshilfe, Hilfswerksvertreter und Dolmetscher/Übersetzer
- Rechtsberater
Drittländer
Werden personenbezogene Daten an Behörden oder Organisationen in Drittstaaten übermittelt, so erfolgt dies nur, wenn dies ausdrücklich in einer bilateralen Vereinbarung vorgesehen ist und gleichwertige Datenschutzvorgaben gegeben sind. Die Übermittlung in Drittstaaten erfolgt auf der Grundlage eines Angemessenheitsbeschlusses (Art. 45 DSGVO) oder geeigneter Garantien (Art. 46 DSGVO). Eine Übermittlung personenbezogener Daten an ein Drittland darf gemäss Kommissionsbeschluss vorgenommen werden, wenn in diesem Drittland ein angemessenes Schutzniveau angeboten wird. Gemäss Anhang 1 der Datenschutzverordnung (LGBl. 2018 Nr. 415 idgF) ist insbesondere die Schweiz darunter umfasst.
Speicherdauer
Die Speicherdauer der Datenverarbeitung richtet sich nach spezialgesetzlichen Vorgaben zu den Aufbewahrungsfristen bzw. dem Archivgesetz. Ist der Zweck der Datenverarbeitung erreicht und stehen der Vernichtung Ihrer Daten keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen entgegen, werden die personenbezogenen Daten grundsätzlich dem jeweiligen Löschkonzept zugeführt.
Beispielsweise werden Fingerabdrücke, Fotografien und Geschlecht der antragstellenden Person spätestens zehn Jahre nach rechtskräftiger Ablehnung, Rückzug oder Abschreibung des Asylgesuch oder nach Aufhebung des vorübergehenden Schutzes vernichtet (Art. 71 Abs. 4 Bst. c, Art. 73 Abs. 4 AsylG). Fingerabdrücke gemäss Art. 26 Abs. 5 HSchG werden 30 Tage nach Erfassung gelöscht.
Rechte der betroffenen Personen
Bei der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten stehen Ihnen aus dem Datenschutz verschiedene Rechte zu: Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch, Beschwerde gegenüber der Aufsichtsbehörde.
Sie können die Ausübung Ihrer Rechte als formlosen Antrag bzw. Gesuch und ohne Begründung gegenüber dem Verantwortlichen geltend machen. Empfohlen wird jedoch, den Antrag bzw. das Gesuch schriftlich oder in einer sicheren elektronischen Form einzureichen.
- Recht auf Auskunft:
Mit dem Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO können Sie als betroffene Person von dem für die Datenverarbeitung Verantwortlichen Auskunft darüber verlangen, welche Daten beim Verantwortlichen über Sie gespeichert sind bzw. verarbeitet werden.
Zudem erhalten Sie vom Verantwortlichen ergänzende Informationen, z.B. über die Verarbeitungszwecke, die Herkunft der Daten, soweit diese nicht direkt bei Ihnen erhoben wurden, oder über Empfänger, an die Ihre Daten übermittelt werden.
Durch das Auskunftsrecht werden Sie in die Lage versetzt, den Überblick und damit auch die Kontrolle darüber zu behalten, welche Ihrer personenbezogenen Daten zu welchem Zweck und aufgrund welcher Rechtsgrundlage verarbeitet werden. - Recht auf Berichtigung
Wenn Sie feststellen, dass Ihre personenbezogenen Daten unrichtig sind, können Sie nach Art. 16 DSGVO deren unverzügliche Berichtigung gegenüber dem Verantwortlichen verlangen. Unverzüglich meint eine nicht- schuldhafte Verzögerung des Verantwortlichen, das bedeutet, mit einem gewissen Zeitaufwand für die Bearbeitung des Gesuchs muss gerechnet werden. - Recht auf Löschung
Mit dem Recht auf Löschung nach Art. 17 DSGVO können Sie grundsätzlich die unverzügliche Entfernung Ihrer personenbezogenen Daten beim Verantwortlichen verlangen, sofern einer der Gründe aus Art. 17 Abs. 1 a) bis f) vorliegt, z.B. die Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht mehr notwendig sind, die Einwilligung widerrufen wurde, erfolgreicher Widerspruch eingelegt wurde, die Verarbeitung unrechtmässig erfolgte, etc. - Dem Löschungsanspruch können allerdings Ausnahmen entgegenstehen, die in Art. 17 Abs. 3 DSGVO gelistet sind. Regelmässig zu prüfen hat der Verantwortliche, ob gesetzliche Aufbewahrungsfristen oder das Archivgesetz einer Löschung widersprechen.
- Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
Das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO kann nur unter bestimmten Voraussetzungen geltend gemacht werden, die in den Buchstaben a) bis d) des Artikels gelistet sind. Wenn Sie z.B. die Berichtigung Ihrer falschen Daten verlangen oder Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt haben, muss die Verarbeitung Ihrer Daten vom Verantwortlichen bis zum Abschluss seiner Prüfung eingeschränkt werden. Weiterhin muss die Verarbeitung eingeschränkt werden, wenn Sie wegen ungerechtfertigter Verarbeitung die Einschränkung ausdrücklich statt einer Löschung verlangen. Auch ist die Verarbeitung einzuschränken, wenn der Verantwortliche Ihre Daten zwar nicht mehr für eigene Zwecke benötigt, Sie diese aber noch für die Verfolgung eigener Ansprüche nutzen möchten. - Recht auf Datenübertragbarkeit
Haben Sie Ihre Daten dem Verantwortlichen bereitgestellt, können Sie nach Art. 20 DSGVO verlangen, dass Sie diese Daten in einem gängigen maschinenlesbaren Format herausgegeben bekommen. Damit soll Ihnen die eigene Übermittlung zu einem anderen Verantwortlichen erleichtert werden. Das Recht auf Datenübertragbarkeit gilt, wenn die Verarbeitung aufgrund Einwilligung oder Vertrag basiert und mithilfe automatisierter Verfahren erfolgte. - Recht auf Widerspruch
Art. 21 Abs. 1 DSGVO gewährt Ihnen das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, ausnahmsweise auch gegen eine an sich rechtmässige Datenverarbeitung Widerspruch einzulegen, sofern Rechtsgrundlage der Verarbeitung Ihrer Daten eine erfolgte Interessenabwägung seitens des Verantwortlichen ist, dessen Interessen bei der vorgenommenen Abwägung überwogen haben. - Recht auf Beschwerde
Sofern Sie als von der Datenverarbeitung betroffene Person der Annahme sind, dass eine unrechtmässige Datenverarbeitung vorliegt, können Sie jederzeit Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einreichen.
Kontaktdaten Datenschutz - Aufsichtsbehörde
Die zuständige Aufsichtsbehörde für den Datenschutz ist die Datenschutzstelle mit den Kontaktdaten:
Datenschutzstelle Fürstentum Liechtenstein
Kirchstrasse 8
Postfach 684
FL-9490 Vaduz
Telefon: +423 236 60 90
E-Mail: info.dss@llv.li
Webseite: www.datenschutzstelle.li
Weitere Informationen zum Datenschutz, insbesondere betreffend der Webseite der Liechtensteinischen Landesverwaltung finden Sie in der Datenschutzerklärung.