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Registrierung von Kindern liechtensteinischer Eltern

Registrierung beim Zivilstandsamt

Kinder liechtensteiner Eltern erwerben das liechtensteiner Landesbürgerrecht. Dies gilt unabhängig davon, ob die Eltern beim Zeitpunkt der Geburt verheiratet sind oder nicht.

Dafür ist eine Registrierung beim Zivilstandsamt notwendig.

Folgende Originalunterlagen sind dazu beim Zivilstandsamt Vaduz einzureichen:

  • die Geburtsurkunde des Kindes
    (bei Wohnsitz im Ausland zusätzlich Wohnsitzbestätigungen der Kindseltern, im Original, nicht älter wie 6 Monate)
     
  • bei ausser der Ehe geborenen Kindern zusätzlich die Vaterschaftsanerkennung, im Original

bei ausländischer Staatsbürgerschaft eines Elternteils und Wohnsitz im Ausland sind zur Registrierung der Geburt ebenfalls Unterlagen dieses Elternteils nötig.
Bitte erkundigen Sie sich beim Zivilstandsamt Vaduz, welche Unterlagen vom ausländischen Elternteil vorgelegt werden müssen.
Je nach Staatsbürgerschaft, Zivilstand und Wohnsitz können diese variieren.

​Die Dokumente können persönlich am Schalter beim Zivilstandsamt Vaduz abgegeben oder per Post an das Liechtensteinische Zivilstandsamt, St. Florinsgasse 3, 9490 Vaduz gesandt werden. (Bearbeitungszeit ca. 5 - 10 Arbeitstage).

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