für Unternehmen ausserhalb von EU/EWR-Staaten oder der Schweiz

GDL-Erbringung im Geltungsbereich des Gewerbegesetzes für Unternehmen ausserhalb der EU/EWR oder der Schweiz

Sind Sie ein Unternehmen ausserhalb von EU/EWR-Staaten oder der Schweiz und sind Sie dort zur Aufnahme und Ausübung einer Tätigkeit berechtigt, können Sie im Rahmen ihrer Berechtigung zur vorübergehenden und gelegentlichen grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung in Liechtenstein bewilligt werden, wenn:

  • die ausländische Berechtigung der liechtensteinischen Gewerbeberechtigung gleichwertig ist;
  • Gegenrecht besteht; und
  • eine inländische Zustelladresse bezeichnet wurde.

Vorbehalten bleiben anderslautende staatsvertragliche Bestimmungen.

Bitte kontaktieren Sie uns per E-Mail, wenn Sie ein Unternehmen mit Sitz ausserhalb von EU/EWR-Staaten oder der Schweiz haben.

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