Altlasten

Belastete Standorte sind betriebene oder stillgelegte Ablagerungsstandorte (Deponien oder Auflandungen mit verschmutztem Material) sowie Betriebs- und Unfallstandorte, an denen Abfälle abgelagert wurden oder versickerten.

Altlasten sind belastete Standorte, die zu schädlichen oder lästigen Einwirkungen auf die Umwelt führen oder bei denen die konkrete Gefahr dazu besteht. Altlasten müssen saniert werden!

Damit einem Bauvorhaben auf einem belasteten Standort zugestimmt werden kann, muss die Bauherrschaft aufzeigen, dass ihr Vorhaben in abfall- und altlastenrechtlicher Sicht realisierbar ist. Dafür ist frühzeitig ein Altlastenberater beizuziehen, welcher das Bauvorhaben begleitet und die getroffenen Massnahmen dokumentiert.

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