Agrément für einen neuen Missionschef bzw. eine neue Missionschefin

Das Ansuchen um das Agrément für einen neuen Missionschef bzw. eine neue Missionschefin wird durch den Entsendestaat in Form einer Verbalnote an das Amt für Auswärtige Angelegenheiten gerichtet, nachdem der Staat, in dem der Missionschef bzw. die Missionschefin residieren wird, das Agrément erteilt hat. Der Verbalnote ist ein Lebenslauf der vorgeschlagenen Person beizufügen.

Das Prozedere bleibt solange vertraulich, bis das Agrément durch S. D. den Fürsten bzw. seinen Stellvertreter und die Regierung erteilt wurde. Der Entsendestaat wird darüber mittels Verbalnote in Kenntnis gesetzt.

Nach Erteilung des Agréments kann der Missionschef bzw. die Missionschefin seine bzw. ihre Tätigkeit aufnehmen und an Anlässen in Liechtenstein teilnehmen, auch wenn das Beglaubigungsschreiben noch nicht überreicht wurde ausgenommen davon sind der Neujahrsempfang für das Corps diplomatique und die Feierlichkeiten zum Staatsfeiertag. Bis zur Überreichung des Beglaubigungsschreibens muss der Missionschef bzw. die Missionschefin den Titel „designierter Botschafter” bzw. „designierte Botschafterin” verwenden.

Die Erteilung des Agréments wird nicht öffentlich kommuniziert.

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