Nachdruck einer Bewilligung nach dem Bauwesen-Berufe Gesetz
Ein Nachdruck der BWBG-Bewilligung kann beim Amt für Volkswirtschaft gegen eine Gebühr von CHF 50.- angesucht werden.
Onlineschalter
Gesetze
-
Bauwesen-Berufe-Gesetz; BWBG - Gesetz über die Architekten u. andere qualifizierte Berufe im Bereich des Bauwesens
brick.linklist.external_link.screenreader
-
Bauwesen-Berufe-Verordnung; BWBV - Verordnung über die Architekten u. andere qualifizierte Berufe im Bereich des Bauwesens
brick.linklist.external_link.screenreader
Ansprechpersonen
-
Karin Hohenegger [email protected] +423 236 68 74