Qualitätssicherung

    Verpflichtungen für zuverlässige Statistiken

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Verhaltenskodex für europäische Statistiken (Code of Practice)

In der Erfüllung ihrer Aufgaben hat sich das Amt für Statistik gemäss Statistikgesetz am Verhaltenskodex für europäische Statistiken zu orientieren, den statistischen Grundsätzen des Europäischen Statistischen Systems. Der Verhaltenskodex ist zudem Bestandteil des EWR-Abkommens. Zu den 16 Grundsätzen des Verhaltenskodex zählen insbesondere die fachliche Unabhängigkeit der statistischen Stelle, die statistische Geheimhaltung sowie Objektivität, Genauigkeit und Zugänglichkeit der Statistiken. Weitere wichtige Grundsätze sind die Verpflichtung zur Qualität, solide Methodik und geeignete statistische Verfahren.

Statistikkommission

Die Statistikkommission wird von der Regierung für eine Mandatsperiode von vier Jahren ernannt. Aufgabe der Statistikkommission ist es, die Regierung und das Amt für Statistik in wichtigen Fragen der öffentlichen Statistik zu beraten. Sie hat insbesondere das Mehrjahresprogramm sowie Änderungen des Statistikgesetzes und der dazu erlassenen Verordnungen zu begutachten und Vorschläge zur Weiterentwicklung der öffentlichen Statistik zu erarbeiten. Die Statistikkommission setzt sich aus acht Mitgliedern zusammen, bei denen es sich um Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinden und der Verbände sowie um Fachpersonen handelt.

Ansprechperson