Erforderliche Dokumente

Für Eheschliessungen ist das Liechtensteinische Zivilstandsamt zuständig. Frühestens 6 Monate und spätestens 3 Wochen vor dem geplanten Heiratstermin sind die erforderlichen Dokumente im Original dort einzureichen. Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit dem Liechtensteinischen Zivilstandsamt (+423) 236 69 26 oder (+423) 236 69 27, um die Verkündung vorzunehmen.

Je nach Staatsbürgerschaft und Zivilstand sind sehr unterschiedliche Dokumente erforderlich. Grundsätzlich gibt es diesbezüglich eine Unterscheidung zwischen:

 

Liechtensteinische Staatsbürger

Liechtensteinische Staatsangehörige benötigen für die Vorbereitung der Eheschliessung folgendes Dokument im Original:

  • Wohnsitzbestätigung der Gemeinde

EU- / EWR-Bürger

Bitte erkundigen Sie sich frühzeitig beim Liechtensteinischen Zivilstandsamt, was für Dokumente benötigt werden. Je nach Heimatstaat und Zivilstand werden sehr unterschiedliche Dokumente verlangt.

Die Dokumente, die von Bürgern der EU bzw. des EWR benötigt werden, dürfen nicht älter als 6 Monate sein. Urkunden, die nicht in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sind, müssen von einem anerkannten Übersetzungsbüro in die deutsche Sprache übersetzt werden.

Schweizer Staatsbürger

Bitte erkundigen Sie sich frühzeitig beim Liechtensteinischen Zivilstandsamt, was für Dokumente benötigt werden.

Drittstaatsangehörige

Die für ausländische Brautpaare erforderlichen Dokumente sind je nach Heimatstaat und Zivilstand sehr unterschiedlich. Bitte erkundigen Sie sich frühzeitig beim Liechtensteinischen Zivilstandsamt, was für Dokumente benötigt werden.

Die ausländischen Dokumente dürfen nicht älter als 6 Monate sein. Urkunden, die nicht in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sind, müssen von einem anerkannten Übersetzungsbüro in die deutsche Sprache übersetzt werden.

Drittstaatsangehörige müssen auf der schweizerischen Vertretung im Ausland ein Eheversprechen abgeben, damit das Liechtensteinische Zivilstandsamt alle Dokumente für die Vorbereitung der Eheschliessung vom entsprechenden schweizerischen Konsulat bzw. Botschaft erhält. Bitte informieren Sie sich vorher unbedingt beim Liechtensteinischen Zivilstandsamt über die genauen Einzelheiten, damit es zu keinen unnötigen Verzögerungen kommt.

 

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