Anwendung des Verhandlungsverfahrens immer möglich

Auftraggeber im Bereich der Sektoren vergeben Aufträge oberhalb Internationale Schwellenwerte und unterhalb Nationale Schwellenwerte je nach Zweckmässigkeit im offenen Verfahren, im nicht offenen Verfahren, im Verhandlungsverfahren, im wettbewerblichen Dialog oder im Rahmen einer Innovationspartnerschaft (Art. 33 Abs. 1 ÖAWSG).

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