Kontrollsystem

Mit dem Marktüberwachungs- und Kontrollsystem (MKS) wird sichergestellt, dass ein unerlaubter Umgehungsverkehr mit bestimmten Waren über die offene Grenze von Liechtenstein in die Schweiz nicht erfolgen kann.

Das Kontrollsystem richtet sich nach den Vorgaben der Anhänge in der Vereinbarung zwischen Liechtenstein und der Schweiz zum Zollvertrag.

Das Kontrollsystem erfasst die Waren, welche gemäss EWR-Recht in Liechtenstein frei zirkulieren können, die aber die Voraussetzungen für ein Verbringen in die Schweiz oder ein Inverkehrbringen in der Schweiz nicht erfüllen.

Die Importmeldungen der schweizerischen Zollstellen werden im AVW geprüft und die für die Marktüberwachung relevanten Sendungen zur weiteren Bearbeitung an die zuständigen Ämter übermittelt, welche dann die erforderlichen Massnahmen treffen.

Merkblatt Marktkontrollsystem

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