Abwasser

Das Amt für Umwelt übt die Aufsicht über die Entsorgung von Abwasser aus.

Den Gemeinden obliegen die Generelle Entwässerungsplanung (GEP), der Bau und Betrieb der öffentlichen Abwasseranlagen sowie die Bewilligung und Aufsicht über die privaten Liegenschaftsentwässerungen.

Die überörtliche Sammlung der Abwässer und deren Reinigung in der Kläranlage Bendern obliegt dem Abwasserzweckverband der Gemeinden Liechtensteins

Die Einleitung von Abwasser aus Gewerbe und Industrie in die öffentliche Kanalisation oder in ein Gewässer bedarf einer Bewilligung des Amtes für Umwelt.

Mikroverunreinigungen sind organische Spurenstoffe, die in sehr tiefen Konzentrationen  in den Gewässern vorkommen (Milliardstel- bis Millionstel-Gramm pro Liter). Einige von ihnen können bereits in diesen tiefen Konzentrationen auf Wasserlebewesen schädlich wirken und sind im Trinkwasser nicht erwünscht.

Das Amt für Umwelt untersucht das Abwasser regelmässig auf Mikroverunreinigungen.

Für die Abklärung der Machbarkeit einer Reinigungsstufe zur Elimination von Mikroverunreinigungen (EMV) auf der ARA Bendern ist eine Studie in Bearbeitung

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