Lehrvertrag

Erfassung und Einreichung des Lehrvertrages

Die Lehrverträge sind vor Beginn der beruflichen Grundbildung im Lehrbetriebsportal zu erfassen. Nach der Unterzeichnung durch die Vertragsparteien ist der Lehrvertrag im Portal freizugeben und dadurch elektronisch beim Amt für Berufsbildung und Berufsberatung (ABB) zur Genehmigung einzureichen. Die beiden Vertragsparteien erhalten je ein unterzeichnetes Originalformular.

Das Handbuch zum Lehrbetriebsportal sowie Videoanleitungen zur Erfassung/Änderung von Lehrverträgen sowie Mutation von freien Lehrstellen finden Sie auf der Webseite next-step.li/Infos für Lehrbetriebe.

Das Merkblatt "Ausfüllen des Lehrvertrages" dient als zusätzliche Unterstützung.