Veranstaltungsbewilligung

Alle öffentlichen Veranstaltungen, die behördliche Massnahmen (z.B. Sperrung von Strassen, Ordnungsdienst und dergleichen) oder Kontrollen technischer, gesundheits-, bau- oder fremdenpolizeilicher Art verlangen, bedürfen zu ihrer Durchführung einer Bewilligung der Regierungskanzlei.
Die entsprechenden Angaben sind auf der Homepage der Regierungskanzlei ersichtlich.