Subventionen für Hochbauten

Das Subventionsgesetz regelt für welche Bauten und Anlagen der Staat Staatsbei­träge ausrichtet. Subventioniert werden Projekte von landesweitem Interesse, wenn diese nachgewiesenermassen einem allgemeinen Bedürfnis entsprechen und nicht an Gemeinden im Rahmen der ordentlichen Aufgabenerfüllung zur Erledigung übertragen sind. Der begründete Nachweis der Notwendigkeit, Dringlichkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmässigkeit sind die Kriterien für die Subventionsfähigkeit.

Die Beurteilung der vorgelegten Projekte und die Beratung der Subventionsempfänger gehören zusammen mit der Zahlungsabwicklung und der Abnahme der Bauten und Anlagen zum Aufgabenfeld. Das Merkblatt gibt Auskunft über den Verfahrensablauf.