Anschubfinanzierung für Medienunternehmen (Art. 11a Medienförderungsgesetz)
Im Sinne der Medien- und Meinungsvielfalt wurde im Rahmen der Revision des Medienförderungsgesetzes vom 1. März 2025 das Instrument der Anschubfinanzierung geschaffen. Startup-Medienunternehmen, welche die gesetzlichen Voraussetzungen für den Erhalt von Medienförderungsbeiträgen noch nicht erfüllen, können unter gewissen Voraussetzungen einmalig finanziell unterstützt werden. Entweder als Anschub, um überhaupt in den Medienmarkt eintreten zu können oder als finanzielle Unterstützungsleistung (Liquidität) zur möglichst zeitnahen Erlangung der Förderberechtigung gemäss Medienförderungsgesetz.
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