Wahlmöglichkeiten in der Krankenversicherung
Versicherte haben im Rahmen der obligatorischen Krankenversicherung Wahlmöglichkeiten.
Diese betreffen einerseits die Wahl der Leistungserbringer und andererseits das Versicherungsmodell der obligatorischen Krankenpflegeversicherung.
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu den geltenden Wahlmöglichkeiten und deren rechtlichen Auswirkungen.
Wahl der anerkannten Krankenkassen in Liechtenstein
Versicherungspflichtige Personen haben die freie Wahl unter den anerkannten Krankenkassen.
Anerkannte Krankenkassen:
Der Leistungsumfang der obligatorischen Krankenpflegeversicherung ist gesetzlich festgelegt und bei allen Krankenkassen identisch.
Unterschiede bestehen insbesondere bei:
- der Höhe der Prämien,
- dem Service,
- administrativen Abläufen.
Versicherungsmodelle der obligatorischen Krankenpflegeversicherung
In der obligatorischen Krankenpflegeversicherung werden zwei Versicherungsmodelle unterschieden:
- Standard OKP
- erweiterte OKP
Beide Modelle sind Formen der obligatorischen Krankenversicherung und müssen von allen anerkannten Krankenkassen angeboten werden.
Der Leistungsumfang ist bei beiden Modellen gesetzlich festgelegt und inhaltlich gleich.
Standard OKP
Im Rahmen der Standard OKP werden bei ambulanten Behandlungen ausschliesslich Leistungen von zugelassenen Leistungserbringern vergütet.
Leistungen von nicht zugelassenen ambulanten Leistungserbringern werden in der Standard OKP nicht übernommen.
Erweiterte OKP
Im Rahmen der erweiterten OKP werden bei ambulanten Behandlungen auch Leistungen von
nicht zugelassenen Leistungserbringern vergütet.
Die Kosten werden:
- zu 100 %, jedoch
- höchstens bis zur Höhe der geltenden Tarife übernommen.
Eigenschaften der erweiterten OKP
Die erweiterte OKP:
- ist eine Form der Pflichtversicherung,
- steht allen obligatorisch Versicherten offen, unabhängig von Alter oder Gesundheitszustand,
- weist denselben Leistungskatalog wie die Standard OKP auf,
- unterliegt derselben Kostenbeteiligung (Franchise und Selbstbehalt).
Prämienzuschlag für die erweiterte OKP
(immer sichtbar – entscheidungsrelevant)
Für die erweiterte OKP ist ein Prämienzuschlag zur Standard‑Prämie zu entrichten.
Der Zuschlag:
- wird jährlich von der Regierung festgelegt,
- gilt einheitlich für alle Krankenkassen.
Aktueller monatlicher Zuschlag:
- CHF 40 für Erwachsene
- CHF 20 für Jugendliche
- CHF 10 für Kinder
Wahl des Versicherungsmodells
Die Wahl zwischen Standard OKP und erweiterter OKP erfolgt:
- bei der jeweiligen Krankenkasse,
- unter Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse.
Ein Wechsel des Versicherungsmodells ist unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und Fristen möglich.
Die beiden Versicherungsmodelle unterscheiden sich nicht im Leistungsumfang, sondern im Umfang der Kostenübernahme bei der Wahl von Leistungserbringern.
Wahl der Leistungserbringer
Grundsätzlich sind Versicherte in der Wahl ihrer Leistungserbringer frei.
Die Kostenübernahme durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung richtet sich jedoch danach,
- ob ein Leistungserbringer zur Durchführung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung zugelassen ist, und
- ob die gesetzlichen und vertraglichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Zugelassene Leistungserbringer
Als zugelassene Leistungserbringer gelten Ärztinnen und Ärzte sowie weitere Gesundheitsfachpersonen und Einrichtungen,
- die über eine gültige Berufsausübungsbewilligung verfügen, und
- die zur obligatorischen Krankenpflegeversicherung zugelassen sind.
Leistungen von zugelassenen Leistungserbringern werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen von der Krankenversicherung übernommen.
Nicht zugelassene Leistungserbringer
Werden ambulante Leistungen bei nicht zugelassenen Leistungserbringern in Anspruch genommen, richtet sich die Kostenübernahme nach den Bestimmungen des gewählten Versicherungsmodells.
Ob und in welchem Umfang Kosten übernommen werden, hängt somit vom Versicherungsmodell ab.
Abgrenzung zu weiteren Themen
- Informationen zu den Prämien und Beiträgen finden Sie unter
Prämien & Beiträge - Informationen zur Kostenbeteiligung finden Sie unter
Kostenbeteiligung & Selbstbehalt - Informationen zur Versorgung und Behandlung finden Sie unter
Behandlung & Versorgung