Service für Benutzende

Wir freuen uns, Sie im Landesarchiv begrüssen zu dürfen!

Am Empfang, per E-Mail oder Telefon beraten wir Sie gerne zu Ihrem Anliegen. Vor Ort geben wir Ihnen einen Überblick zu Recherchemöglichkeiten und sind Ihnen bei der Bedienung der technischen Geräte sowie bei der Handhabung empfindlicher Archivalien behilflich. Für Recherchen stehen im Lesesaal drei PCs zur Verfügung. Hier können Sie virtuell in den frei zugänglichen Beständen suchen und die Archivalien anschliessend im Lesesaal einsehen.

Über die Kontaktadresse Landesarchiv@llv.li nehmen wir gerne Ihre schriftlichen Anfragen entgegen. In vielen Fällen kann eine Anfrage jedoch den persönlichen Besuch im Landesarchiv nicht ersetzen. Zudem sind auf diesem Weg nur kleine Auskünfte möglich, beispielsweise ob zu einem Thema Unterlagen im Landesarchiv vorhanden sind. 

Nicht alle Unterlagen sind frei zugänglich, da es unterschiedliche Interessen zu berücksichtigen gilt wie Amtsgeheimnis, Persönlichkeitsschutz und Urheberrecht. Bereits publizierte Unterlagen wie Landtagsprotokolle, Berichte und Anträge an die Regierung oder Zeitungen sind frei benutzbar. Nach Archivgesetz haben Sachakten eine Sperrfrist von 30 Jahren und personenbezogene Akten von 80 Jahren. Es besteht jedoch die Möglichkeit, mittels Antrag die Sperrfristen zu verkürzen:

Auf Anfrage fertigen wir für Sie Digitalisate von Archivalien an. Ausserdem steht vor Ort ein Kopiergerät zur Verfügung. Kopien und Digitalisate sind kostenpflichtig. 

Für die Verwendung von AV-Medien füllen Sie bitte die Einverständniserklärung aus. 

Da die Vielfalt des Landes nicht alleine durch staatliche Unterlagen wiedergegeben werden kann und die Geschichte Liechtensteins mehr als das reine Verwaltungshandeln umfasst, sind wir stets an privaten Belegen und Nachweisen interessiert. So können wir eine möglichst breit gefächerte Überlieferung der Vergangenheit und Gegenwart gewährleisten. 

Grundsätzlich sind wir an allem interessiert, das hilft, die Geschichte Liechtensteins für spätere Generationen zu dokumentieren. Dies können Dokumente, Fotografien oder Filme sein. All dies egänzt das staatliche Archivgut um wesentliche Facetten und trägt so zu einer vielfältigeren und auch wirklichkeitsgetreueren historischen Überlieferung bei. 

Ihre Privatarchive nehmen wir gerne als Schenkungen entgegen. In Schenkungsverträgen werden die Modalitäten für die Übernahme, Urheberrechte und Zugänglichkeit geregelt. Die Schenkgebenden oder deren Bevollmächtigte haben jederzeit das Recht, ihre eigenen Unterlagen einzusehen. Rechtlich und konservatorisch sind Privatarchive staatlichem Archivgut gleichgestellt.

Bei Fragen steht Ihnen gerne der Fachbereich Überlieferungsbildung für Beratungen zur Verfügung. Uns ist es wichtig, historisch und rechtlich relevante Unterlagen vor der Vernichtung zu schützen. Gerade nach Todesfällen, bei Wohnungsauflösungen, ungünstigen Lagerungsbedingungen oder einfach nur Platznot laufen wertvolle Unterlagen wie Dokumente, Fotos oder Filme Gefahr, als unwichtig erachtet und vernichtet zu werden. 

Die Broschüre "Empfehlungen für Privatarchive" enthält weitere Informationen:

Die Aufgaben und das Handeln des Liechtensteinischen Landesarchivs orientieren sich am Archivgesetz aus dem Jahr 1997 und der Verordnung über die Benützung des Liechtensteinischen Landesarchivs.

Kontaktinformationen

Peter-Kaiser-Platz 2
Postfach 684
9490 Vaduz

Fürstentum Liechtenstein

 

Landesarchiv@llv.li

+4232366343

Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag
08.00 - 12.00 Uhr
13.30 - 17.00 Uhr

 

Informationen zu Schliessungen an Feiertagen finden Sie auf der Startseite des Landesarchivs: 

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