Justizwesen (JUS)

Die Abteilung Justizwesen befasst sich insbesondere mit den Bereichen Zivilrecht, einschliesslich Personen- und Gesellschaftsrecht; Strafrecht; Exekutions- und Insolvenzrecht; Verfahrensrecht im Zivil-, Straf- und Verwaltungsrecht; Mediation; Datenschutz; Rechtshilfe in Straf- und Zivilsachen; Aus- und Durchlieferung; einzelne Fragen des Strafvollzugs; Opferhilfe; Amtshaftung; Justizverwaltung; Rechtsgrundlagen für Rechtsanwälte und Notare sowie Verfahrenshilfe. In diesen Rechtsgebieten nimmt die Abteilung Justizwesen folgende Aufgaben war: Ausarbeitung von Gesetzgebungs- und Revisionsprojekten; Erarbeiten und Verfassen von Vernehmlassungsberichten, Berichten und Anträgen sowie Stellungnahmen der Regierung an den Landtag; Postulats- und Interpellationsbeantwortungen; Leitung und Mitarbeit im Rahmen von in- und ausländischen Arbeitsgruppen und Gremien; Vorbereitung und Ausarbeitung von Regierungsentscheidungen; Zusammenarbeit mit in- und ausländischen Amtsstellen. Insbesondere werden die Mitarbeiter auch als verantwortliche EWR-Experten in den der Abteilung zugeordneten Fachgebieten bei der Umsetzung von EWR-Recht in den nationalen Rechtsbestand tätig.

Auf dem Gebiet der Rechtshilfe in Zivilsachen koordiniert die Abteilung die Abwicklung der Zivilrechtshilfegesuche im diplomatischen Verkehr.
 

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