Beziehungen mit UK

Das Vereinigte Königreich (UK) ist am 31. Januar 2020 aus der EU bzw. dem EWR ausgetreten. Die EU und UK haben eine Übergangsfrist vereinbart, während der UK weiterhin als EU-Mitglied behandelt wurde. Dieser Übergangszeitraum, der auch in Liechtenstein galt, ist am 31. Dezember 2020 abgelaufen.

Seit dem 1. Januar 2021 ist UK ein Drittstaat. Für die zukünftigen Beziehungen hat sich UK für ein Freihandelsabkommen und gegen ein engeres Integrationsmodell mit der EU entschieden.

Abkommen mit UK

Austrittsabkommen zwischen den EWR/EFTA-Staaten und UK

Das Austrittsabkommen, das ab dem 1. Februar 2020 vorläufig angewendet wurde und am 14. Dezember 2020 in Kraft getreten ist, gewährleistet, dass EWR/EFTA-Staatsangehörige, die bereits in UK leben, bzw. britische Staatsangehörige, die in Norwegen, Island oder Liechtenstein leben, weitgehend die gleichen Rechte haben wie bisher. Dazu gehören neben dem Aufenthaltsrecht auch die Ansprüche auf Sozialversicherung und die Anerkennung von beruflichen Qualifikationen. Da Norwegen, Island und Liechtenstein Teil des Binnenmarktes sind, behandelt das Abkommen neben den Bürgerechten weitere Fragen, die sich aus dem EU-Austritt UKs ergeben, wie Datenschutz, geistiges Eigentum, bereits in Verkehr gebrachte Waren und öffentliches Auftragswesen. Bei allen diesen Themen wird im Wesentlichen geregelt, dass Rechte, die vor dem Ende des Übergangszeitraums erworben wurden, auch weiterhin geschützt werden bzw. dass am Ende des Übergangszeitraums noch laufende Verfahren nach denselben Bestimmungen, nach denen sie begonnen wurden, beendet werden. Das Austrittsabkommen ist nur anwendbar auf Sachverhalte, die vor oder am 31. Dezember 2020 bereits bestanden. Es regelt nicht die zukünftigen Beziehungen mit UK.

Für weitere Informationen siehe Bericht und Antrag betreffend den Austritt des Vereinigten Königreichs Grossbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und dem EWR-Abkommen Nr. 139/2019

Zusatzabkommen zum Handelsabkommen zwischen der Schweiz und UK

Die Wirtschaftsbeziehungen zwischen Liechtenstein und der EU und damit zwischen Liechtenstein und UK wurden in den letzten mehr als 25 Jahren neben dem EWR-Abkommen über das Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und der EU vom 22. Juli 1972 geregelt. Das Freihandelsabkommen schafft eine Freihandelszone für Industrieprodukte. Dieses Abkommen wurde wie auch später das Agrarabkommen zwischen der Schweiz und der EU auf Liechtenstein ausgedehnt. Am 31. Dezember 2020 haben diese beiden Abkommen ihre Anwendbarkeit auf UK verloren. Die Schweiz hat mit UK ein Handelsabkommen abgeschlossen, das insgesamt sechs der bilateralen Abkommen Schweiz-EU im Verhältnis zu UK weiterführt. Zwei dieser Abkommen – das Freihandelsabkommen und das Agrarabkommen – werden analog zu den beiden Abkommen Schweiz-EU über ein Zusatzabkommen auf Liechtenstein ausgedehnt. Das Zusatzabkommen gewährleistet die Weiterführung des zollfreien Handels mit Industrieprodukten und verarbeiteten Landwirtschaftsprodukten. Der Landtag hat das Zusatzabkommen am 6. November 2020 genehmigt. Es ist am 1. Januar 2021 in Kraft getreten.

Weitere vom Handelsabkommen Schweiz-UK erfasste Abkommen werden über den Zollvertrag auf Liechtenstein anwendbar. Informationen zu diesen Abkommen finden sie unter www.seco.admin.ch und www.ezv.admin.ch

Freihandelsabkommen zwischen Island, Liechtenstein, Norwegen und UK

Das Freihandelsabkommen, das am 8. Juli 2021 in London unterzeichnet wurde und am 1. September 2022 in Kraft getreten ist, vervollständigt die Neuregelung der Wirtschaftsbeziehungen mit UK. Es umfasst neben dem grenzüberschreitenden Dienstleistungshandel, einschliesslich Finanzdienstleistungen, auch Bereiche wie Investitionen, Schutz des geistigen Eigentums, Digitaler Handel, Kapitalverkehr und öffentliches Auftragswesen. Das Abkommen verhindert insbesondere eine Diskriminierung gegenüber Unternehmen aus der EU und bietet liechtensteinischen Wirtschaftsakteuren einen bevorzugten Marktzugang gegenüber Ländern, die kein Abkommen mit UK haben. Es gewährleistet Rechtssicherheit für den Zugang zum britischen Markt und ist das umfassendste Freihandelsabkommen, das Liechtenstein bisher abgeschlossen hat. Inhaltlich wie auch in Bezug auf den Aufbau orientiert es sich am Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und UK. 

Der englische Originaltext des Abkommens ist unter https://www.efta.int/free-trade/free-trade-agreements/uk abrufbar. Für weitere Informationen siehe Bericht und Antrag betreffend das Freihandelsabkommen zwischen Island, dem Fürstentum Liechtenstein, dem Königreich Norwegen und dem Vereinigten Königreich von Grossbritannien und Nordirland Nr. 77/2021.

Sozialversicherungsabkommen zwischen Island, Liechtenstein, Norwegen und UK

Das Sozialversicherungsabkommen, das am 30. Juni 2023 in London unterzeichnet wurde und am 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist, soll gewährleisten, dass Personen, die sich aus beruflichen Gründen in einem der Vertragsstaaten niederlassen oder dort ihren Wohnsitz begründen, bei den Sozialversicherungen nicht benachteiligt werden. Es gewährt zu diesem Zweck den in seinen Geltungsbereich fallenden Personen eine weitgehende Gleichbehandlung und erleichtert den Zugang zu den Leistungen der Vertragsstaaten, insbesondere durch die Anrechnung der im anderen Staat zurückgelegten Versicherungszeiten für den Erwerb von Leistungsansprüchen. Das Abkommen stellt die Auszahlung der Leistungen ins Ausland sicher und institutionalisiert die Zusammenarbeit zwischen den Behörden der Vertragsstaaten. Ausserdem zielt das Abkommen darauf ab, die Mobilität von Personen zu fördern und Doppelunterstellungen zu vermeiden, indem es die anwendbaren Rechtsvorschriften für Arbeitnehmende festlegt, die eine Verbindung zu einem der EWR/EFTA-Staaten und UK haben.

Für weitere Informationen siehe Bericht und Antrag betreffend das Abkommen zur Koordinierung der sozialen Sicherheit zwischen Island, dem Fürstentum Liechtenstein, dem Königreich Norwegen und dem Vereinigten Königreich von Grossbritannien und Nordirland Nr.98/2023.

Weiterführende Links:

Informationen der britischen Regierung: https://www.gov.uk/transition

Informationen zum neuen Einwanderungssystem in UK:​ www.gov.uk/guidance/new-immigration-system-what-you-need-to-know

Informationen der britischen Finanzaufsichtsbehörden zum Temporary Permissions Regime (TPR) für Finanzdienstleister: https://www.fca.org.uk/brexit/temporary-permissions-regime-tpr

Informationen zu unilateralen Äquivalenzentscheiden in UK: https://www.gov.uk/government/publications/hm-treasury-equivalence-decisions-for-the-eea-states-9-november-2020/hm-treasury-equivalence-decisions-for-the-eea-states-9-november-2020

Informationen der Finanzmarktaufsicht Liechtenstein: https://www.fma-li.li/de/internationales/europa/brexit-informationen-fur-finanzintermediare.html