Konsultationen

Nationale Konsultationen

Beabsichtigt das Amt für Kommunikation Massnahmen der Sonderregulierung zu treffen, die voraussichtlich beträchtliche Auswirkungen auf den betreffenden Markt haben werden, kündigt es dies interessierten Parteien an und gibt ihnen innert einer angemessenen Frist Gelegenheit zur Stellungnahme. Das Amt kann zu diesem Zweck öffentliche Konsultationen durchführen.

Das Amt für Kommunikation veröffentlicht alle erforderlichen Informationen betreffend aktuelle und abgeschlossene nationale Konsultationen im Rahmen der Durchführung des Marktanalyseverfahrens. Die Veröffentlichung erfolgt ausschliesslich in elektronischer Form. Konsultationsdokumente sind in der Rubrik Marktanalysen und Sonderregulierung – aktueller Stand unter den spezifischen Marktanalysen zu finden.

EWR-weite Konsultationen

Beabsichtigt das Amt für Kommunikation Massnahmen der Sonderregulierung zu treffen, die voraussichtlich Auswirkungen auf den Handel zwischen EWR-Vertragsstaaten haben werden, so hat es vorgängig die EFTA-Überwachungsbehörde und die anderen nationalen Regulierungsbehörden im EWR zu konsultieren.

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