Prüfkriterien

Gemäss Art. 9 des Finanzkontrollgesetzes übt die Finanzkontrolle die Aufsicht nach den folgenden Kriterien aus:

  • Ordnungsmässigkeit
  • Rechtmässigkeit
  • Wirtschaftlichkeit.

Im Rahmen von Wirtschaftlichkeitsprüfungen untersucht die
Finanzkontrolle, ob

  • die Mittel sparsam eingesetzt werden,
  • Kosten und Nutzen in einem günstigen Verhältnis stehen,
  • finanzielle Aufwendungen die erwartete Wirkung erzielen.

Suche

Filtermöglichkeiten

  • Inhaltstyp
Zu den Suchresultaten springen

Für Ihre Suchanfrage konnten keine Ergebnisse gefunden werden.

Im Folgenden finden Sie ähnliche oder themenverwandte Inhalte, die für Sie von Interesse sein könnten.Wenn Sie nicht fündig werden, nutzen Sie bitte die Navigation.

    0 Ergebnisse
    Anwendungen
      Formulare
        Dateien