Wartungsarbeiten - eID

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Asyl

Die Liechtensteiner Asylpolitik orientiert sich an den Grundsätzen der Genfer Flüchtlingskonvention. In Liechtenstein besteht das Asylrecht aus dem Asylgesetz und der dazugehörenden Asylverordnung. Diese legt insbesondere die Zuständigkeit für die Durchführung eines Asylverfahrens innerhalb des Schengen Raums fest. Zudem gelten auch im Asylbereich für Liechtenstein die Bestimmungen der Europäischen Menschenrechtskonvention sowie der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen.

Liechtenstein ist zudem seit 19. Dezember 2011 assoziiertes Mitglied von Schengen und Dublin. Das Dubliner Übereinkommen, umgesetzt durch die Dublin-III-Verordnung, ist ein völkerrechtlicher Vertrag über die Bestimmung des zuständigen Staates für die Prüfung eines in einem Dublin-Staat gestellten Asylantrages.

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