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Persönliche Schutzausrüstung (PSA)

Können Gesundheitsbeeinträchtigungen durch technische oder organisatorische Massnahmen nicht oder nicht vollständig ausgeschlossen werden, so muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmenden zumutbare und wirksame persönliche Schutzausrüstungen zur Verfügung stellen.

Persönliche Schutzausrüstungen schützen entweder die Gesundheit oder vor Unfällen am Arbeitsplatz.

Ausrüstungen für den Gesundheitsschutz müssen Schutz bieten gegen schleichende Vergiftungen, Eindringen von Giftstoffen durch die Haut, unangenehme Wärme oder Kälte, Witterungseinflüsse, wenn es sich um Arbeit im Freien handelt, usw.

Schutzausrüstungen gegen Unfälle müssen gegen Schläge, grosse Hitze, Feuer, Schnittverletzungen, Stromschläge, Stürze und Ertrinken schützen.

Zur Gesundheits-Schutzausrüstung zählen ebenfalls die aufgrund der Arbeit notwendigen Arbeitskleider (beispielsweise Regenschutz bei Arbeit im Freien). Persönliche Schutzausrüstungen werden vom Arbeitgebenden zur Verfügung gestellt. Sich gegen die saisonalen klimatischen Bedingungen zu schützen (Pullover im Winter usw.), bleibt jedoch dem Einzelnen überlassen.

Merkblatt 013: Persönliche Schutzausrüstungen - PSA